Messerattacke nach Klinikentlassung: Cuxhavener Landrat verteidigt Verwaltungshandeln
Nach dem Messerangriff in Hamburg steht der Umgang mit psychisch auffälligen Personen in der Kritik. Landrat Krüger stellt klar: Die Kreisverwaltung habe korrekt gehandelt.
Der Landrat des Landkreises Cuxhaven, Thorsten Krüger, sieht im Fall der mutmaßlichen Täterin des Messerangriffs am Hamburger Hauptbahnhof keine Fehler bei der Kreisverwaltung. Die Verdächtige soll einen Tag vor der Tat aus der geschlossenen Psychiatrie in Debstedt (Geestland) entlassen worden sein. Die Frau soll am Freitag in Hamburg am Bahnsteig unvermittelt auf Menschen eingestochen haben.
Inzwischen sind weitere Details über die mutmaßliche Täterin bekannt geworden. Die Wohnungslose, 39 Jahre alt, soll Anfang März 2024 auf der Bahnstrecke von Bremen nach Hamburg Fahrgäste angegangen haben. Die Bundespolizei entdeckte demnach ein Beil in ihrem Rucksack. Am 5. Januar dieses Jahres kam es offenbar zu einem Streit zwischen der Frau und ihren Eltern, bei dem sie ihren Vater mit einer Schere schwer verletzte. Weiterer Vorfall: Am 26. Februar soll sie am Hamburger Flughafen ein sechs Jahre altes Kind geschlagen haben.
Polizei hatte wohl am Morgen vor der Tat noch Kontakt zu der Frau
Laut "Hamburger Abendblatt" soll der letzte Kontakt zur Polizei noch am Morgen vor der Tat am Hauptbahnhof gewesen sein: Demnach soll sie am Flughafen Polizisten gefragt haben, ob es ohne Pass möglich sei, nach Paris zu fliegen. Nachdem das verneint worden war, war sie gegangen. In diesem Fall war sie als psychisch unauffällig bewertet worden. "Wenn eine Person psychisch derart auffällig wird, dass eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung besteht, empfiehlt ein Verwaltungsbeamter des Landkreises in der Regel eine sofortige Unterbringung - so auch im genannten Fall", teilt der Cuxhavener Landrat zu dem Fall mit.
Auf dieser Grundlage erstellen Ärzte eine fachliche Einschätzung, ob eine stationäre Aufnahme erforderlich ist. "Die endgültige Entscheidung über die Unterbringung treffen dann Richter des zuständigen Amtsgerichts. Im Landkreis Cuxhaven ist das Krankenhaus in Debstedt (Ameos Klinikum Seepark Geestland) verpflichtet, entsprechende Personen aufzunehmen und medizinisch zu versorgen. Die Verantwortung für die Behandlung - einschließlich möglicher Entlassungen oder Verlegungen innerhalb der Einrichtung - liegt ausschließlich beim behandelnden Krankenhaus."
Der Landkreis begleite diesen Prozess auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke, so Krüger. Der Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises sei dabei lediglich unterstützend tätig, "insbesondere bei der Verfahrensbegleitung". Eine Entscheidungsbefugnis hinsichtlich medizinischer Maßnahmen oder gerichtlicher Anordnungen hat er nicht.
Polizeigewerkschaft fordert mehr Videotechnik
Indes wird nach dem Messerangriff mit 18 Verletzten, einige davon lebensgefährlich, der Ruf nach Konsequenzen lauter. So fordert zum Beispiel die Deutsche Polizeigewerkschaft unter anderem moderne Videotechnik und mehr Polizeikräfte. Bei psychisch kranken Personen sei zudem "erforderlich, dass qualifizierte Gutachter die Betroffenen in kurzen Intervallen ausgiebig beurteilen und gemeinsam mit der Polizei eine Gefährdungseinschätzung vornehmen", sagte Gewerkschaftsvorsitzender Rainer Wendt.
Außerdem sei es sinnvoll, sowohl die Bestimmungen der ärztlichen Schweigepflicht als auch die Datenschutzgesetze zu reformieren, damit die Polizei vor Ort darüber informiert werde, wenn potenziell gefährliche Personen beispielsweise aus einer Psychiatrie entlassen werden, so Wendt.
Von Dirk Bliedtner
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