Der Fall geht zum Bundesgerichtshof: Nach der Verurteilung zu lebenslanger Haft hat der Angeklagte Revision eingelegt. Foto: Deck/dpa
Der Fall geht zum Bundesgerichtshof: Nach der Verurteilung zu lebenslanger Haft hat der Angeklagte Revision eingelegt. Foto: Deck/dpa
Lebenslange Haft

Mord und Vergewaltigung mit Todesfolge: Verurteilter aus Gyhum legt Revision ein

07.08.2026

Lebenslange Haft nach Mordurteil - doch der Fall ist noch nicht abgeschlossen: Der Angeklagte aus Gyhum hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stade eingelegt. Nun ist der Bundesgerichtshof am Zug.

Das Landgericht Stade hat am 27. Juli einen Mann aus Gyhum wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge sowie einer Brandstiftung für schuldig befunden. Die 3. große Strafkammer verurteilte den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Der Angeklagte hat von seinem Recht Gebrauch gemacht und binnen der Frist von einer Woche Revision eingelegt. "Das Urteil ist also nicht rechtskräftig", so Pressesprecherin Petra Linzer vom Landgericht Stade.

Wie geht es jetzt weiter? Das zunächst mündlich verkündete Urteil wird schriftlich verfasst. Liegt dieses vor, läuft die Frist für eine Revisionsbegründung. Auch die Staatsanwaltschaft kann Stellung nehmen, so die Gerichtssprecherin. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft dann das Verfahren und die Urteilsbegründung auf rechtliche Fehler und entscheidet über die Revision.

Ist rechtlich alles ordnungsgemäß, wird das Urteil rechtskräftig. Tauchen Fehler auf, kann der Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen werden. "Das kann ein Jahr dauern", so die Sprecherin.

Von Lutz Hilken

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