Freilandgeflügel muss innerhalb der behördlich eingerichteten Sicherheitszonen aufgestallt werden. Foto: Rohde
Freilandgeflügel muss innerhalb der behördlich eingerichteten Sicherheitszonen aufgestallt werden. Foto: Rohde
Vorsichtsmaßnahmen

Nach Fall im Kreis Stade: Geflügelpest rückt näher

von Kai Koppe | 05.11.2025

Eine Überwachungszone, die nach einem Ausbruch in Himmelpforten-Oldendorf eingerichtet wurde, reicht rechnerisch bis auf Cuxhavener Kreisgebiet.

In der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten (Kreis Stade) ist nunmehr in einem zweiten landwirtschaftlichen Betrieb ein Ausbruch der Aviären Influenza (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt)  festgestellt worden. Sofern sie an der Grenze zum Nachbarlandkreis niedergelassen sind, könnten Halter auf Cuxhavener Gebiet zumindest indirekt von diesen Entwicklungen betroffen sein. Eine von den Behörden eingerichtete "Überwachungszone" (Radius: zehn Kilometer um den Ausbruchsherd) reicht bis auf Kreisgebiet - dies legt zumindest eine von der Stader Kreisverwaltung veröffentlichte Grafik nahe. In dieser Zone seit dem vergangenen Dienstag eine Aufstallpflicht für Freilandgeflügel: Halterinnen und Halter dürfen ihre Hühner, Gänse oder Enten nicht mehr ins Freie lassen - und zwar unabhängig von der Größe ihres Bestandes. Ob und (wenn ja) wie viele Landwirte auf Cuxhavener Seite von der herausgegebenen Allgemeinverfügung betroffen sind, ließ sich am gestrigen Mittwoch nicht mit letzter Sicherheit in Erfahrung bringen: Die hiesige Kreisverwaltung bearbeitete zu Redaktionsschluss noch eine entsprechende Anfrage. Hechthausens Bürgermeister Erwin Jark stellte zwischenzeitlich klar, dass ihm in seiner Gemeinde kein Geflügelbetrieb größeren Ausmaßes bekannt sei, für den die in Stade getroffenen Vorsichtsmaßnahmen gelten könnten.

6.700 Tiere mussten getötet werden

In dem von der Seuche betroffenen Unternehmen in Oldendorf war der Ausbruch der Geflügelpest durch eine Laboruntersuchung bestätigt worden. Etwa 6700 Tiere wurden daraufhin unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet.

Aus der vom Veterinäramt definierten Überwachungszone darf kein Geflügel und kein Geflügelfleisch ausgeführt werden, entsprechende Produkte dürfen aber auch nicht die besagte Zone gelangen. Für Menschen und für Haustiere wie Hunde und Katzen sei die Geflügelpest grundsätzlich ungefährlich, hieß es am Mittwoch noch einmal. Kontakt von Hunden und Katzen zu infizierten Tieren sollte dennoch vermieden werden. Erkrankte oder tote Vögel sollte man nicht anfassen, sondern in Ruhe lassen: Darauf wurde aktuell von amtlicher Seite her noch einmal explizit hingewiesen.

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Kai Koppe

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