Fall Döhler im Landkreis Cuxhaven: Speditionen im Fokus der Ermittler
Die Ermittlungen zu möglichen Hygienemängeln bei Tanktransporten rund um das Döhler-Werk in Neuenkirchen dauern weiter an. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen Unbekannt. Lebensmittelproben ergaben keine Auffälligkeiten.
Vier Monate nach den ersten Berichten über mögliche Hygienemängel bei Tanktransporten im Umfeld des Döhler-Werks in Neuenkirchen dauern die Ermittlungen an. Inzwischen führt die Staatsanwaltschaft Oldenburg ein Verfahren gegen Unbekannt. Im Fokus stehen Verantwortliche von Speditionen. Für Verbraucher gibt es zugleich Entwarnung: Behördlich untersuchte Lebensmittelproben zeigten weder Auffälligkeiten noch Verunreinigungen.
Der im März öffentlich gewordene Verdacht war brisant: Transportaufzeichnungen, die der CN/NEZ-Redaktion vorliegen, legten nahe, dass einzelne Tankfahrzeuge im Umfeld des Döhler-Werks in Neuenkirchen in engem zeitlichen Abstand sowohl Apfelsaftkonzentrat als auch Chemikalien und Gefahrstoffe befördert haben könnten. Genannt wurden unter anderem Methanol, Ethylacetat, Schwefelsäure, Düngemittel und technische Öle.
Reinigungsnachweise bieten keine vollständige Sicherheit
Später ausgewertete Listen zeigten ähnliche Abläufe bei weiteren Fahrzeugen und Speditionen. Teilweise lagen zwischen einer Chemikalienladung und einer Lieferung von Apfelsaftkonzentrat nur wenige Tage. Fachleute warnten, dass Reinigungsnachweise keine vollständige Sicherheit böten. Leitungen, Ventile, Pumpen und Schläuche könnten Schwachstellen darstellen.
Ob die dokumentierten Ladungswechsel tatsächlich so stattgefunden haben, welche Angaben den Lebensmittelunternehmen vorgelegt wurden und ob Transport- oder Reinigungsunterlagen unvollständig oder falsch waren, wird weiterhin untersucht.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg bestätigt nun erstmals ausdrücklich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Es werde gegen Unbekannt wegen Betrugs und wegen lebensmittelrechtlicher Straftaten ermittelt, erklärt Pressesprecherin Christine Dahmen auf Anfrage unserer Redaktion. Den Verantwortlichen von Speditionen werde vorgeworfen, entgegen vertraglichen Vereinbarungen für Lebensmitteltransporte auch Lastwagen eingesetzt zu haben, in denen zuvor Chemikalien transportiert worden seien.
Der strafrechtliche Verdacht richtet sich damit nicht gegen das Döhler-Werk, sondern gegen beteiligte Transportunternehmen. Zu klären ist, ob Auftraggeber über die tatsächliche Ladungshistorie der Fahrzeuge getäuscht wurden. Der Landkreis Cuxhaven hatte den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Zu Beschuldigten, zur Zahl der untersuchten Fahrzeuge, zu möglichen Durchsuchungen oder zur Auswertung von Unterlagen macht die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Ein Zeitpunkt für den Abschluss des Verfahrens ist nicht absehbar. "Die Ermittlungen dauern derzeit an", teilt Dahmen mit.
Unabhängig vom Betrugsverdacht gibt es bislang keinen Hinweis darauf, dass verunreinigte Lebensmittel in den Verkehr gelangt sind. Die behördlichen Proben zeigten nach Angaben der Staatsanwaltschaft keinerlei Auffälligkeiten.
Auch das Niedersächsische Verbraucherschutzministerium teilt mit, dass bei der Döhler GmbH keine Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt worden seien. Das Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven habe nach Bekanntwerden der Vorwürfe unter anderem die Eigenkontrollen und die Wareneingangskontrollen des Unternehmens geprüft.

Diese Aussage bezieht sich allerdings nur auf den Döhler-Standort Neuenkirchen. Zu Kontrollen von Speditionen, Tankreinigungsbetrieben oder anderen Beteiligten außerhalb der Zuständigkeit des Landkreises könne das Ministerium keine Angaben machen.
Parallel läuft der internationale Behördenaustausch weiter. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hatte den Fall am 26. März als möglichen Lebensmittelbetrug an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeldet. Über das europäische Netzwerk werden Verdachtsfälle ausgetauscht, bei denen Vorschriften umgangen oder Geschäftspartner und Behörden getäuscht worden sein könnten.
Nach Angaben des Bundesamtes stehen die Kontaktstellen weiterhin im Austausch. Beteiligt wurden neben der Europäischen Kommission die zuständigen Stellen in Polen, Österreich und den Niederlanden. Auch die Ukraine wurde einbezogen. Innerhalb Deutschlands wurden zudem die Lebensmittelbetrugsstellen der Bundesländer informiert.
Welche Erkenntnisse aus dem Ausland vorliegen, bleibt vertraulich. Das niedersächsische Verbraucherschutzministerium bestätigt lediglich, dass Rückmeldungen eingegangen seien und die relevanten Informationen zusammengestellt würden.
Vergleichbare Meldungen über wechselnde Vorladungen oder manipulierte Reinigungsnachweise seien seit 2020 nicht über das Betrugsmodul des europäischen Systems übermittelt worden, erklärt das Bundesamt. Auch dem niedersächsischen Ministerium sind keine vergleichbaren Verdachtsfälle im Land bekannt.
Abgeschlossen ist die Prüfung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Cuxhaven in seinem Zuständigkeitsbereich. Die Behörde kontrollierte den Döhler-Standort in Neuenkirchen vor Ort. Berücksichtigt wurden nach Angaben von Behördenleiterin Evelin Wadephul die Bereiche Anlieferung, Warenannahme, Beladung und Warenausgabe.
Ob es Beanstandungen oder Auflagen gab, beantwortet die Gewerbeaufsicht unter Hinweis auf den Datenschutz nicht. Evelin Wadephul betont, dass daraus nicht geschlossen werden könne, es seien Verstöße festgestellt worden. Reinigungsabwässer, Tankrückstände und mögliche Umweltfolgen waren nicht Gegenstand der Kontrolle.
Behörden sehen Grenzen der Kontrolle
Bemerkenswert ist die grundsätzliche Einschätzung der Gewerbeaufsicht. Bei der Überwachung von Lebensmittel- und Gefahrguttransporten gebe es "strukturelle Grenzen des Vollzugs", so Evelin Wadephul. Einer großen Zahl von Transporten und komplexen Vorschriften stünden begrenzte Kontrollressourcen gegenüber. Kontrollen könnten daher nur risikobasiert und stichprobenartig erfolgen. Das System beruhe zugleich auf Zulassungen, vorgeschriebenen Prüfungen, Dokumentationspflichten und der Eigenverantwortung der Unternehmen.
Hier setzt das strafrechtliche Verfahren an. Es soll klären, ob Speditionen die vorgeschriebene und vertraglich vereinbarte Trennung zwischen Lebensmittel- und Chemikalientransporten eingehalten haben oder ob falsche beziehungsweise unvollständige Angaben gemacht wurden.
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