Im sogenannten "Schleppschuh Verfahren" wird inzwischen auch im Kreis Cuxhaven der Großteil der Gülle auf die Felder gebracht. Foto: Philipp Schulze / dpa
Im sogenannten "Schleppschuh Verfahren" wird inzwischen auch im Kreis Cuxhaven der Großteil der Gülle auf die Felder gebracht. Foto: Philipp Schulze / dpa
Trotz Ende der Sperrfrist

Kein "Gülle-Silvester" im Kreis Cuxhaven: Frost und Schnee bremsen Landwirte aus

von Egbert Schröder | 07.02.2026

Es gab noch kein "Gülle-Silvester" im Kreis Cuxhaven. Zwar endete am 31. Januar die Winterpause für stickstoffhaltige Dünger. Damit ist seit Februar eigentlich die Ausbringung auf Acker- und Grünland wieder zulässig - aber eben nur grundsätzlich.

Angesichts des Schnees und der anhaltend tiefen Temperaturen müssen sich die Landwirte nämlich noch zurückhalten. 
Die Sperrfrist umfasst den Zeitraum vom Herbst bis zum 31. Januar. Betroffen sind das Ausbringen von Gülle, Jauche, Gärresten aus Biogasanlagen, Geflügelkot, stickstoffhaltigem Mineraldünger sowie Klärschlämmen. 

Der Gesetzgeber hat diese Pause verordnet, da die Vegetation in den Wintermonaten ruht und kaum Nährstoffe aufnimmt. Auch nach dem Ende der Sperrfrist gibt es nach Angaben der Landwirtschaftskammer Niedersachsen klare Regelungen für die Ausbringung von Düngemitteln. In der Düngeverordnung ist festgelegt, dass stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel nicht aufgebracht werden dürften, wenn der Boden "überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt" ist. Die Regelung gilt für Grünland und Ackerland gleichermaßen und soll der sogenannten "Abschwemmungsgefahr" bei möglichen Niederschlägen oder einsetzendem Tauwetter vorbeugen. 

Andere Regelungen bei Stallmist

Für Stallmist und Kompost gilt nach Angaben der Kammer nur eine verkürzte Sperrfrist bis 15. Januar. "Deren Stickstoff ist organisch gebunden und wird erst bei höheren Temperaturen, wenn auch die Natur wieder erwacht, in eine pflanzenverfügbare Form umgewandelt und von der Vegetation aufgenommen", heißt es. Daher ist es durchaus legitim, dass auch in den vergangenen Tagen Landwirte Mist auf die Felder gebracht haben.

Bei der Gülle gibt es jedoch andere Spielregeln. Eine wesentliche Voraussetzung: Der Boden muss "aufnahmefähig" sein. Landmaschinen mit Güllebehältern können demnach erst auf die Flächen, wenn diese etwas abgetrocknet sind, was im Moment aber nicht der Fall ist.

Ziel: Verringerung der Emissionen

Während auf bestelltem Ackerland - also auf Ackerflächen, auf denen aktuell Kulturpflanzen wachsen - bereits seit dem Jahr 2020 flüssige organische Düngemittel (Gülle, Jauche und Gärreste) nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden dürfen, gilt die Pflicht nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangszeit seit einem Jahr auch für Grünland- und Ackergrasflächen. "Sinn der Regelung ist die Verringerung von Ammoniak-Emissionen in die Atmosphäre, die bei breitflächiger Ausbringung von Gülle und Gärresten deutlich höher sind als bei bodennaher Ausbringung mittels Schleppschlauch-, Schleppschuh- und Schlitzverteilern", heißt es bei der Landwirtschaftskammer.

Die Wetterlage bremst daher auch die Landwirte im Cuxland aus. Und das kann in dem einen oder anderen Fall zu betriebswirtschaftlichen Konsequenzen führen, denn die Lagerkapazitäten sind nicht unendlich. Daher herrscht auf vielen Höfen ein gewisser Druck, Gülle auszubringen. (es)

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