25.000 Euro weg: Ein 33-jähriger Altenpfleger aus Bremen in Otterndorf vor Gericht
Ein mutmaßlicher Fall räuberischer Erpressung beschäftigte am Donnerstag das Amtsgericht Otterndorf. Der Angeklagte war ein 33-jähriger Altenpfleger aus Bremen, der 25.000 Euro erpresst haben soll.
Ein mutmaßlicher Fall räuberischer Erpressung beschäftigte am Donnerstag das Amtsgericht Otterndorf. Ein 33-jähriger Altenpfleger aus Bremen musste sich verantworten. Er ist Quereinsteiger in der Altenpflege, ledig und Vater von zwei Kindern, mit denen er allerdings nicht zusammenlebt. Stattdessen lebte er zwischen März 2024 und August 2025 in einer eher ungewöhnlichen Wohngemeinschaft in der Wingst - und genau um diese drehte sich die Verhandlung.
Er war zu seiner damaligen Lebensgefährtin gezogen, auf den Hof eines älteren Freundes der Frau. Diese hatte der 76-Jährige bereits mehrfach unterstützt und sie bei sich aufgenommen. Am Donnerstag sagte er als Zeuge und mutmaßliches Opfer aus.
Der Zeuge sprach mit zitternder Stimme
Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, den 76-Jährigen geschlagen, gewürgt und bedroht zu haben, um so 25.000 Euro von ihm zu erlangen. Die Anklage lautete auf räuberische Erpressung.
Doch zunächst durfte sich der Angeklagte äußern. "Wir haben freundschaftlich zusammengelebt", sagte der Altenpfleger und beteuerte, keinen Cent vom mutmaßlichen Opfer erhalten zu haben.
Der Zeuge wiederum berichtete, wie er den Angeklagten über dessen Freundin kennengelernt habe. Anfangs sei alles gut gewesen, doch beide hätten ihn wegen finanzieller Schwierigkeiten immer wieder um Geld gebeten. Er habe ihnen mehrfach Bargeld gegeben und dadurch insgesamt 17.800 Euro verloren. Von einem Freund habe er sich sogar 5.000 Euro geliehen, um den Angeklagten finanziell zu unterstützen.
Immer wieder wollte die Richterin wissen, warum er den beiden so häufig aus der Patsche geholfen und derart hohe Summen zur Verfügung gestellt habe. Darauf gab es jedoch keine klare Antwort. Der Zeuge wirkte sichtlich verunsichert, sprach mit zitternder Stimme und erklärte mehrfach, sich an entscheidende Punkte nicht erinnern zu können.
Zwei Zuhörer störten die Verhandlung
Auf die Frage, ob er geschlagen worden sei, antwortete er mit Nein. Der Angeklagte habe zwar seine damalige Partnerin geschlagen, nicht jedoch ihn. Außerdem erklärte der Zeuge, er habe dem Paar immer wieder Geld geliehen, damit es nicht so häufig zu Streit komme.
Der 76-Jährige machte in der Befragung keine Angaben, die die Anklagepunkte belegten. Währenddessen war es im Zuschauerraum unruhig geworden. Ein Mann machte sich Notizen, sein Begleiter störte die Verhandlung; sein Telefon klingelte und er öffnete und schloss mehrfach die Tür zum Sitzungssaal, bis die Richterin ihn deutlich ermahnte, sich hinzusetzen und ruhig zu verhalten. Sie beiden Männer verließen den Saal nach der Zeugenaussage.
Am Ende blieb der Staatsanwaltschaft und dem Gericht nichts anderes übrig, als den Angeklagten freizusprechen - auf Kosten der Landeskasse. Die Frau, die in dem Verfahren ebenfalls eine Rolle spielte, erschien zum wiederholten Mal nicht zur Verhandlung. Gegen sie wurde deshalb ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro verhängt. "Dass der Zeuge bedroht, erpresst oder misshandelt wurde, ließ sich nicht nachweisen", sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung.
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