Drogenprozess in Otterndorf: 69 Ecstasy-Tabletten im Tresor entdeckt
69 Ecstasy-Tabletten in einem Tresor haben einem 39-jährigen Hemmoorer eine achtmonatige Bewährungsstrafe eingebracht. Vor Gericht schilderte der mehrfach vorbestrafte Familienvater, wie es dazu kommen konnte.
Eigentlich galt die Hausdurchsuchung gar nicht ihm. Als Polizeibeamte im Juni 2025 das Wohnhaus eines heute 39 Jahre alten Mannes in Hemmoor durchsuchten, hatten sie dessen Sohn im Visier und suchten nach einer Waffe. Stattdessen fanden sie in einem Tresor 69 Ecstasy-Tabletten. Der Zufallsfund brachte den arbeitssuchenden Vater von drei Kindern nun vor das Amtsgericht Otterndorf.
Der Angeklagte räumte den unerlaubten Besitz der Betäubungsmittel vollständig ein. Er sei bereits in Cuxhaven wegen Ecstasy verurteilt worden, erklärte er. Bei den Tabletten im Tresor habe es sich um einen Rest gehandelt, den er vergessen habe. "Ich hatte das total ausgeblendet", sagte der 39-Jährige.
Mit Ecstasy habe er inzwischen abgeschlossen. "Ich konsumiere das schon lange nicht mehr", versicherte er. Der Angeklagte berichtete offen über seine psychischen Probleme sowie seine langjährige Abhängigkeit von verschiedenen Substanzen und von Alkohol. Vor allem Letzterer bereite ihm bis heute Schwierigkeiten. "Alkohol ist bei mir das große Problem", sagte er. Nach eigenen Angaben konsumiere er derzeit nur noch Cannabis und Bier.

Für Tochter mit Alkohol und Drogen aufhören
Der Hemmoorer hat bereits eine Entgiftung in einer Klinik in Debstedt sowie weitere Behandlungen hinter sich. Aktuell bemühe er sich um einen Platz im ambulant betreuten Wohnen. Ein Betreuer stehe ihm zur Seite und unterstütze ihn dabei, seinen Alltag wieder zu ordnen. Eine besondere Motivation sei seine junge Tochter. Für sie wolle er mit Alkohol und Drogen aufhören und sein Leben verändern. "Ich bin kein schlechter Mensch", sagte der Angeklagte vor Gericht.
Seine strafrechtliche Vergangenheit zeichnet allerdings ein belastetes Bild. Das Register des 39-Jährigen ist lang. Es enthält unter anderem Verurteilungen wegen Diebstahls, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung und Trunkenheit im Verkehr.

Der Staatsanwalt beantragte deshalb eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Trotz der zahlreichen Vorstrafen könne die Strafe noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Angeklagte habe glaubhaft dargestellt, dass er sein Leben ändern und einen anderen Weg einschlagen wolle. Die Verteidigerin schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Ihr Mandant habe bereits konkrete Schritte unternommen, um seine Situation zu verbessern. "Er ist perspektivisch auf einem guten Weg", sagte die Anwältin.
Richterin Sabine Deutschmann folgte den übereinstimmenden Anträgen und verurteilte den 39-Jährigen zu acht Monaten Freiheitsstrafe. Die Vollstreckung wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. "Sie haben bereits einiges unternommen, um Ihr Leben wieder in geordnete Bahnen zu lenken", begründete Deutschmann die Entscheidung. Während der Bewährungszeit wird dem Angeklagten ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Damit erhält der Hemmoorer noch einmal die Chance, den von ihm angekündigten Neuanfang tatsächlich umzusetzen.
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