Geschredderte Igel: Stadt Otterndorf und Landkreis reagieren - Fragen bleiben offen
In Otterndorf (Samtgemeinde Land Hadeln) sorgt der Fund von drei geschredderten Igeln für Diskussionen über die Sicherheit von Mäharbeiten. Stadt Otterndorf und Landkreis Cuxhaven reagieren, doch bleiben noch Fragen offen.
Drei getötete Igel in Winterruhe sorgen in Otterndorf für Kritik. Mitten auf dem Weg vom Krämerhaus Richtung Hundewiese am See Achtern Diek in Otterndorf waren die Igel gefunden worden - zerschreddert von einem Rasenmäher, wie Recherchen der CN/NEZ-Redaktion ergaben. Nun nehmen die Stadt Otterndorf und die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven Stellung zu dem Vorfall - und erklären, wie es zu den Arbeiten kam.
Land Hadelns Samtgemeindebürgermeister Frank Thielebeule zeigt sich betroffen: "Wir und die beauftragte Firma bedauern sehr, dass den Bildern nach zu urteilen dort Igel zu Schaden gekommen sind." Gleichzeitig betont er, dass die regelmäßigen Mäh- und Schnittarbeiten rund um den See notwendig seien.

Er verweist auf Gespräche, die vorab geführt werden: "Aus diesem Grund finden auch vor den Mäh-, Grün- und Baumschnittarbeiten im Bereich des Seengebiets Otterndorf gemeinsame Abstimmungen und Begehungen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven statt. So hat es auch in diesem Jahr vor Beginn der Arbeiten durch die beauftragte Firma eine gemeinsame Besichtigung der Flächen gegeben."

Vollkommen verlassen könne man sich darauf jedoch nicht: "Leider ist nicht mit 100 Prozent Sicherheit auszuschließen, dass eine Störung einzelner Tiere stattfindet." Die Stadt prüfe jetzt gemeinsam mit der Firma den Ablauf der Mäharbeiten. "Alle durchgeführten Arbeiten sind dokumentiert, und für den Einsatz der Mähmaschinen liegen sogar GPS-Aufzeichnungen vor", versichert Thielebeule. Über neue Erkenntnisse werde man die Untere Naturschutzbehörde informieren.

Einordnung der Unteren Naturschutzbehörde
Auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises bestätigt: Auf Anfrage der Stadt Otterndorf finde jährlich - meist im September oder Oktober - eine gemeinsame Begehung statt, so die Pressesprecherin des Landkreises Cuxhaven, Simone Starke. Dabei werde festgelegt, welche Bereiche gemäht werden dürfen und welche Bestände geschont werden sollen. "Stark ruderalisierte Flächen können in der Regel gemäht werden, während Röhrichte und simsenreiche Bestände erhalten bleiben sollen. Diese Bereiche unterliegen häufig dem gesetzlichen Biotopschutz", verdeutlicht Starke.
Eine Artenschutzprüfung, etwa im Hinblick auf mögliche Winterquartiere von Igeln, sei jedoch nicht Teil der Ortsbegehung. "Diese Prüfung soll im weiteren Prozess erfolgen", blickt Simone Starke voraus. Die Stadt steht den Angaben zufolge weiterhin im Austausch mit der beauftragten Firma. Die Untere Naturschutzbehörde warte auf die Ergebnisse dieser Prüfung.
Dass die Begehung mit der Unteren Naturschutzbehörde bereits Monate zuvor stattfand und am Tag der Arbeiten weder Igelhilfe noch Naturschutzbund (Nabu) hinzugezogen wurden, wirft jedoch Fragen nach der tatsächlichen Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen auf.