
Streit um 50 Euro eskaliert in Lamstedt: Urteil nach Holzlatten-Schlägen gefallen
Ein junger Mann aus Nordmazedonien musste sich kürzlich vor dem Amtsgericht Otterndorf verantworten - allerdings ohne persönlich im Gerichtssaal zu erscheinen. Stattdessen vertrat ihn sein Anwalt mit einer Vollmacht.
Der Grund: Dem jungen Mann war nach einem Heimatbesuch die Rückkehr in die EU an der Grenze verweigert worden. Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, Ende März 2024 in Lamstedt einen Mann mit einer Holzlatte angegriffen und verletzt zu haben. Laut Anklage schlug er mehrfach auf sein Opfer ein, das Prellungen im Gesicht und am Oberschenkel erlitt. Unterstützt wurde er dabei offenbar von mehreren unbekannten Begleitern.
Eskalation nach einem Streit ums Geld
Die Vorgeschichte liest sich wie ein privates Drama: Das Opfer lebte mit einer Frau zusammen, deren Tochter zuvor mit dem Angeklagten in einer Beziehung war. Zwischen den beiden Männern gab es kaum Kontakt - bis auf einen Gefallen: Für eine Fahrt nach Nordmazedonien hatte das Opfer dem 25-Jährigen 50 Euro geliehen. Doch das Geld erhielt er nie zurück.
Am Abend des 23. März eskalierte der Streit. Angetrunken - ein Atemtest ergab später rund zwei Promille - ließ sich das Opfer die Telefonnummer des Angeklagten geben und beschimpfte ihn am Telefon aufs Übelste. Kurz darauf fuhr der Nordmazedonier mit zwei oder drei Freunden in zwei Autos zum Wohnhof des Mannes.
Als dieser die Tür öffnete, erhielt er sofort einen Schlag gegen den Kopf und taumelte in den Hof. Dort, so die Aussagen von Nachbarn, griff der Angeklagte selbst zur Holzlatte und prügelte auf den Mann ein. Erst als eine Anwohnerin lautstark ankündigte, die Polizei gerufen zu haben, flüchteten die Täter.
Ein Opfer mit eigener Vergangenheit
Auch das Opfer ist kein unbeschriebenes Blatt. In der Verhandlung wurde bekannt, dass er selbst wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung vorbestraft ist. Dennoch bestätigten mehrere Zeugen das er vom Angeklagten attackiert worden sei.
Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Bewährungszeit von zwei Jahren, dazu 80 Arbeitsstunden und die Übernahme der Verfahrenskosten. Die Verteidigung beantragte Freispruch: "Das reicht alles nicht für ein sicheres Urteil", argumentierte der Anwalt mit Blick auf vermeintliche Widersprüche in den Zeugenaussagen.
Die Richterin folgte dieser Argumentation nicht. Sie verurteilte den jungen Mann zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Zudem muss er 1000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.