Eine Gefängnisstrafe erhielt ein Oberndorfer nach einer brutalen Prügelattacke. Augenzeuge war auch sein fünfjähriger Sohn. Symbolfoto: Angelika Warmuth / dpa
Eine Gefängnisstrafe erhielt ein Oberndorfer nach einer brutalen Prügelattacke. Augenzeuge war auch sein fünfjähriger Sohn. Symbolfoto: Angelika Warmuth / dpa
Prozess in Otterndorf

Oberndorfer prügelt vor Sohn (5) auf Hemmoorer ein: "Wie ein Killer verhalten"

von Egbert Schröder | 10.09.2025

Ein brutaler Angriff hinterlässt bei Opfer und Täter tiefe Spuren. Vor den Augen seines Kindes schlug ein Mann aus Oberndorf zu, das Opfer aus Hemmoor schwebte in Lebensgefahr. Nun wurde das Urteil am Amtsgericht Otterndorf gefällt.

Das, was sich am 3. August vergangenen Jahres zugetragen hat, war eine wahre Gewalt-Orgie. Vor den Augen seines erst fünfjährigen Sohnes prügelte ein Mann aus Oberndorf auf einen 34-Jährigen brutal ein. Der Hemmoorer wäre beinahe gestorben.

Sein Leben hing nach den Schlägen und Tritten am seidenen Faden. Nur eine "Mund-zu-Mund"-Beatmung eines Augenzeugen rettete ihn. Der Lebensretter bezeichnet den Täter als potenziellen "Killer". Jetzt ist der einschlägig vorbestrafte Oberndorfer vom Amtsgericht in Otterndorf zu einer knapp zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Wie genau die Situation derart eskalieren konnte, blieb auch am Ende des Prozesses unklar. Es war an diesem Tag viel Alkohol geflossen; der Gastgeber sprach von einer zunächst "guten Stimmung" bei einer privaten Party. Doch die kippte. Als der Hemmoorer zur Toilette gehen wollte, streckte ihn der Oberndorfer mit Schlägen nieder und trat dann auf ihn ein.

Dabei erlitt der Mann massive Kopfverletzungen, die operativ in der Uni-Klinik Eppendorf behandelt werden mussten. Zwei Monate lang war er nicht in der Lage, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Noch heute leidet er körperlich und psychisch unter den Folgen der brutalen Attacke.

Und sein Peiniger? Der gab sich vor Gericht eher cool und emotionslos. So cool, wie am 3. August vergangenen Jahres. Nachdem er seinen Kontrahenten beinahe totgeschlagen hatte, genehmigte er sich erst einmal ein Bier und sah sich an, wie dieser ins Leben zurückgeholt wurde.

"Für mich war das ein versuchter Totschlag", schilderte der Lebensretter, der sofort eingriff, die Situation. Das Opfer sei "völlig weggetreten" gewesen. Erst nach der "Mund-zu-Mund"-Beatmung habe er wieder nach rund zwei bis drei Minuten reagiert. Anschließend seien der Rettungsdienst, der Notarzt und die Polizei eingetroffen.

Der alkoholkranke Täter nahm das ganze Geschehen in der Gerichtsverhandlung eher teilnahmslos zur Kenntnis - eben für seine Verhältnisse völlig "cool". Er ist polizeilich einschlägig bekannt und wegen vieler Straftaten auch von Gerichten verurteilt worden. Zu den Delikten zählten auch in der Vergangenheit Körperverletzungen.

Nicht zuletzt deshalb forderten der Staatsanwalt und der Nebenklägervertreter Jan Pieper eine Haftstrafe - ohne Bewährung.

Richterin Sabine Deutschmann schloss sich dem geforderten Strafmaß von einem Jahr und zehn Monaten an. Zudem muss der Mann ein Schmerzensgeld von 8000 Euro an das Opfer sowie die Gerichtskosten zahlen.

Wie er das machen soll? Völlig unklar. Wenn keine Revision oder Berufung eingelegt wird, geht es für ihn wegen gefährlicher Körperverletzung direkt ins Gefängnis.

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Egbert Schröder

Redakteur
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