Der Rettungshubschrauber „Christoph 42“ landet in Otterndorf. Foto: Lange
Der Rettungshubschrauber „Christoph 42“ landet in Otterndorf. Foto: Lange
Rettungseinsatz mit Hubschrauber

Otterndorfer verurteilt: Polizistin geboxt und einen Rettungseinsatz behindert

von Tim Larschow | 22.09.2025

Bei einem Rettungseinsatz in Otterndorf störte ein 62-Jähriger Anfang des Jahres die Arbeit von Polizei und Feuerwehr und griff eine Beamtin an. Nun musste er sich in Otterndorf vor dem Amtsgericht verantworten.

Eigentlich sollte Anfang Januar alles ganz routiniert ablaufen: Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei rückten aus, um einen Mann zu retten, der bei Gartenarbeiten in Otterndorf von einem Baum eingeklemmt worden war. Ein Rettungshubschrauber der DRF-Luftrettung landete auf dem Sportplatz, um den Schwerverletzten in eine Spezialklinik zu bringen. Doch während die Einsatzkräfte mit der Rettung beschäftigt waren, entwickelte sich am Rande des Geschehens ein zweiter Vorfall - der nun vor Gericht endete. Der Vorwurf: Behinderung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

Ein 62-jähriger Otterndorfer erschien mit seinem Fahrrad am abgesperrten Landeplatz. "Was ist das denn hier für ein Treffen?", soll er laut Zeugen provokant gefragt haben. Feuerwehrleute und Polizisten forderten ihn mehrfach auf, den Einsatzort zu verlassen. Doch statt zu weichen, versuchte er, mitten durch die Absperrung zu fahren - trotz Einsatzfahrzeugen und Hubschrauber.

Nachdem die Polizistin den Mann erneut aufforderte, sich einen anderen Weg zu suchen, und ihn versuchte aufzuhalten, eskalierte die Situation. Laut Anklage schlug der 62-Jährige ihr zweimal gegen die Schulter, schubste sie und schrie, er selbst werde angegriffen. Seine Personalien wollte er nicht nennen, verlangte stattdessen lautstark den Namen der Beamtin und versuchte später zu verschwinden, woran ihn Feuerwehrleute hinderten. Verstärkung der Polizei wurde angefordert.

Zeugen beschrieben das Verhalten des Mannes als "wie im Wahn". Er habe gesabbert, sogar Schaum vor dem Mund gehabt, "als hätte er Tollwut". Kinder, die vom Fenster der nahegelegenen Schule aus zusahen, wurden Zeugen der Szene. "Die Polizistin hat dementsprechend absolut richtig reagiert", sagte ein Zeuge vor Gericht - der Mann hätte auch sofort zu Boden gebracht werden können. Auch der Pilot des Rettungshubschraubers bestätigte, dass der Mann den Einsatz erheblich behinderte.

Wenige Tage später suchte der Angeklagte erneut Aufmerksamkeit: Er hängte an einem Schwarzen Brett der Schule einen Flyer auf, in dem er 200 Euro für Videos versprach, die angeblich seine Unschuld beweisen sollten.

Es war eine unruhige Verhandlung

Auch im Gerichtssaal zeigte der Otterndorfer wenig Einsicht. Immer wieder unterbrach er Zeugen, widersprach lautstark deren Aussagen und warf der Richterin vor, ihm nicht zuzuhören. Mehrfach musste ihn sogar sein eigener Anwalt energisch zur Ruhe ermahnen.

Die Staatsanwaltschaft sah die Vorwürfe als erwiesen an. Zwar habe sich der Angeklagte bei dem Gerangel mit der Polizistin in einer psychischen Ausnahmesituation befunden, dennoch habe er bewusst Rettungsmaßnahmen behindert. Sie forderte 110 Tagessätze à 80 Euro.

Die Richterin blieb knapp darunter: Sie verurteilte den 62-Jährigen zu 90 Tagessätzen à 80 Euro. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Einen Freispruch, wie ihn die Verteidigung gefordert hatte, hielt das Gericht angesichts der übereinstimmenden Zeugenaussagen für ausgeschlossen.

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Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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