Rechtsrock auf dem Sternenmarkt in Otterndorf: Warum das Verfahren eingestellt wurde
Die Ermittlungen zu rechtsextremer Musik auf dem Sternenmarkt Otterndorf im Dezember 2025 sind eingestellt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Stade auf Anfrage von cnv-medien.de mitteilte, wurde das Verfahren bereits im Februar beendet.
Der Vorfall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt: Mitte Dezember waren auf dem Sternenmarkt in Otterndorf rechtsextreme und volksverhetzende Lieder abgespielt worden. Kurz darauf geriet ein 40-Jähriger aus dem Landkreis Stade ins Visier der Ermittler. Ihm konnte ein USB-Stick zugeordnet werden, auf dem entsprechende Musik gespeichert war. Bei den abgespielten Liedern handelte es sich unter anderem um Stücke der als kriminelle Vereinigung verurteilten Band "Landser".
Die Polizeiinspektion Cuxhaven schloss ihre Ermittlungen im Februar ab und übergab den Fall an die Staatsanwaltschaft Stade. Nach Angaben der Polizei konnten mindestens zwei Lieder mit rechtsextremistischem Hintergrund nachgewiesen werden, die auch strafrechtlich relevant sind. Weitere entsprechende Titel befanden sich zwar auf dem sichergestellten USB-Stick, deren Abspielen ließ sich jedoch nicht beweissicher belegen.
Tatzeit wurde auf den 12. Dezember eingegrenzt
Die Tatzeit konnte zudem auf Freitag, den 12. Dezember 2025, eingegrenzt werden. Hinweise auf weitere Vorfälle mit rechtsextremer Musik seien zwar eingegangen, stünden jedoch nicht im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt und erfüllten keine Straftatbestände, so Polizeisprecher Stephan Hertz. Insgesamt geht die Polizei nicht von einer gezielten Aktion aus.

Auch die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren inzwischen zu den Akten gelegt. "Das Verfahren ist mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden", erklärte Staatsanwältin Julia Pirk, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Stade, gegenüber cnv-medien.de.
Zwar konnte der USB-Stick dem 40-jährigen Beschuldigten zugeordnet werden, der bloße Besitz entsprechender Dateien ist jedoch nicht strafbar, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Zudem ergaben die Ermittlungen, dass sich der Mann am Tattag nicht auf dem Sternenmarkt aufgehalten und die Musik nicht selbst abgespielt hatte. Eine vorsätzliche Handlung ließ sich ihm daher nicht nachweisen.

Geführt worden war das Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Im Rahmen der abschließenden Prüfung seien auch weitere mögliche Straftatbestände einbezogen worden, einschließlich fahrlässiger Verhaltensweisen, soweit diese strafbar sind, so Pressesprecherin Julia Pirk. Letztlich konnte jedoch kein strafrechtlich relevanter Vorwurf erhärtet werden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft richtete sich das Verfahren ausschließlich gegen einen Beschuldigten; weitere Personen wurden nicht einbezogen.
Otterndorfs Bürgermeister Claus Johannßen möchte die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft nicht kommentieren. Zutreffend sei, dass der Verleiher der Musikanlage beim Abspielen der besagten Lieder nicht vor Ort gewesen sei. Der Mann habe den Stick aber in Johannßens Beisein in die Anlage gesteckt und diese "in Gang gesetzt". "In Zukunft werden die Mitarbeiter der Stadt eigene Sticks abspielen oder die zur Verfügung gestellten vorher abhören", kündigt der Otterndorfer Bürgermeister an.