Neue Erkenntnisse nach rechtsradikaler Musik auf dem Otterndorfer Sternenmarkt
Nach dem Abspielen rechtsradikaler Musik auf dem Otterndorfer Sternenmarkt verdichten sich die Hinweise auf einen Verdächtigen. Die Ermittlungen enthüllen überraschende Details über den Tatablauf. Die Polizei äußert sich auf CNV-Medien-Anfrage.
Wie mehrfach berichtet wurde auf dem Sternenmarkt Mitte Dezember in Otterndorf rechtsradikale Musik abgespielt. Die Polizei hatte wenige Tage danach einen Verdächtigen im Visier.
Ob sich der Mann aus dem Kreis Stade gegenüber der Ermittlungsbehörde mittlerweile geäußert hat oder nicht, beantwortet der Sprecher der Polizeiinspektion Cuxhaven, Stephan Hertz, nicht. Aber auf Nachfrage der CNV-Medien-Redaktion gibt es neue Details zu den Ermittlungen.
Nach dem Abspielen rechtsradikaler Musik auf dem Sternenmarkt in Otterndorf verdichteten sich schnell die Hinweise auf einen konkreten Tatverdächtigen. Wie die Polizei mitteilte, richtet sich das Ermittlungsverfahren gegen einen 40 Jahre alten Mann aus dem Kreis Stade. Die Ermittlungen hat das Fachkommissariat für Staatsschutzangelegenheiten übernommen.
Die Polizei war dem Mann auf die Spur gekommen, nachdem sich auf einem der sichergestellten USB-Sticks persönliche Dokumente befunden hatten. Insgesamt wurden drei USB-Sticks beschlagnahmt. Einer davon wurde nach bisherigen Erkenntnissen definitiv in Otterndorf verwendet: Auf diesem Datenträger befand sich nach unseren Informationen neben verbotenen Inhalten auch ganz normale Weihnachtsmusik.
Auf dem Sternenmarkt war mindestens an dem Veranstaltungs-Freitag, 12. Dezember, Musik mit eindeutig rechtsradikalem Inhalt abgespielt worden. Die Ermittler der Polizei hatten auch Hinweise vorliegen, dass entsprechende Lieder möglicherweise auch am Sonnabend und Sonntag, 13. und 14. Dezember, zu hören waren. Nun erklärt Polizeisprecher Hertz gegenüber der CNV-Medien-Redaktion allerdings: "Wir können berichten, dass sich die tatsächliche Tatzeit final auf Freitagabend beschränkt. Das haben die Zeugenbefragungen und Ermittlungen in den sozialen Medien ergeben. Vermutete, gespielte Titel am Samstag und Sonntag, welche ebenfalls einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllen, haben sich nicht bestätigt."
Bei der abgespielten Musik handle es sich unter anderem um Stücke der als kriminelle Vereinigung verurteilten Band "Landser" sowie einer Band, die bekannte Volkslieder mit volksverhetzenden und antisemitischen Texten umdichtet. (jok/flü)