Nach dem Tod des mutmaßlichen Täters wird über mögliche Versäumnisse im Strafvollzug diskutiert. Foto: Vasel
Nach dem Tod des mutmaßlichen Täters wird über mögliche Versäumnisse im Strafvollzug diskutiert. Foto: Vasel
Lückenlose Aufklärung gefordert

Suizid des Tatverdächtigen von Stade: CDU verlangt Konsequenzen im Justizvollzug

06.08.2026

Die CDU-Landtagsfraktion erhöht nach dem Suizid des mutmaßlichen Sechsfachmörders von Stade in der JVA Bremervörde den Druck auf die Landesregierung. Mit einer Kleinen Anfrage und 72 Fragen fordert sie eine umfassende Aufklärung der Abläufe.

Die CDU-Landtagsfraktion hat eine weitere Kleine Anfrage (Drucksache 19/11292) an die rot-grüne Landesregierung gestellt. Die größte Oppositionspartei im Niedersächsischen Landtag fordert von Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) "lückenlose Aufklärung", betont Landtagsabgeordnete Melanie Reinecke aus Stade. "Wie kam es zu dem Tod des mutmaßlichen Sechsfachmörders in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde?" - diese Frage müsse umfassend beantwortet werden.

CDU: Justizministerium muss Konsequenzen ziehen

"Der Tod von sechs Menschen in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade und der spätere Suizid des Todesschützen in der Untersuchungshaft in Bremervörde dürfen nicht ohne Folgen bleiben", betont die Landtagsabgeordnete Birgit Butter aus Buxtehude.

Mit dem Innenpolitischen Sprecher André Bock, der Parlamentarischen Geschäftsführerin Carina Hermann sowie Martina Machulla, Mitglied im Unterausschuss Justizvollzug und Straffälligenhilfe, haben Butter und Reinecke einen Katalog mit 72 Fragen verfasst.

Blick auf das Gebäude der JVA Bremervörde. Hier war der mutmaßliche Sechsfachmörder von Stade untergebracht. Foto: JVA Bremervörde

"Mir ist ganz wichtig zu betonen, dass es mir persönlich nicht darum geht, jemandem die Schuld an dem Vorfall zu geben, sondern generell das System zu hinterfragen. Wenn Dinge nicht richtig laufen, muss man Fragen stellen und das System ändern. Das beinhaltet auch notfalls Änderungen im Gesetz", betont Reinecke.

Der türkischstämmige Mann, der am 29. Juni sechs Menschen in einer Mutter-Kind-Einrichtung an der Dankersstraße in Stade mit seiner Pistole getötet hatte, war bereits bei seiner Einlieferung in der JVA Bremervörde als "suizidgefährdet" eingestuft worden. Schließlich habe er versucht, sich vor seiner Festnahme mit seiner Schusswaffe das Leben zu nehmen. Doch ihm war die Munition ausgegangen.

Strengere Regeln bei Selbsttötungs-Gefahr

Letztlich wurde Fatih Khan G. zu Beginn der Untersuchungshaft rund um die Uhr videoüberwacht. Die späteren Lockerungen müssten kritisch hinterfragt werden. Ihnen sei bewusst, dass normale Hafträume als höchstpersönlicher Lebensbereich laut Gesetz nicht überwacht werden dürften. Das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) sieht in § 81 Sicherungsmaßnahmen wie die Überwachung durch Videokameras in besonderen Hafträumen vor - so wie in diesem Fall.

Kriminaltechniker sichern Spuren in der Stethu-Mutter-Kind-Einrichtung in der Dankersstraße in Stade. Foto: Vasel

Für Birgit Butter, selbst Juristin, und ihre Kollegin liegt eine erste Konsequenz auf der Hand. In Zukunft könnte ein Gutachter oder weiterer Psychologe/Psychiater die Bewertung des Kollegen überprüfen.

Der Todesschütze von Stade sei offenbar extrem manipulativ gewesen. Er konnte der Psychologin der Anstalt laut der Aktenvermerke vermitteln, dass er sich "glaubhaft von akuten Suizidgedanken und Selbstverletzungsimpulsen distanziert" habe. Psychiatrische Gutachten seien nach Angaben des Justizministeriums nicht eingeholt worden.

Wie es dazu kommen konnte, will die CDU aufgearbeitet wissen. Doch nicht nur das Ende der Sicherungsmaßnahmen kurz vor dem Suizid hinterfragt sie. Sie will auch wissen, warum er einen Pullover bekam.

Spurensicherung am abgesperrten Tatort in der Dankersstraße. Foto: Vasel

Gerichtsmediziner bestätigen Suizid

Mit diesem hat er sich später stranguliert. Fremdverschulden sei auszuschließen. "Es war Suizid", heißt es bei der Staatsanwaltschaft. Laut Staatsanwältin Julia Pirk stehe nach der Obduktion fest, dass sich der Beschuldigte selbst getötet habe - mit dem Kleidungsstück. Ermittlungen gegen JVA-Mitarbeiter gebe es nicht. Laut Pirk wird weiter gegen die 34 Jahre alte Partnerin des Mannes und die 65 Jahre alte Fluchtwagenfahrerin ermittelt.

Dass der Beschuldigte nun tot in seiner Zelle aufgefunden wurde, nehme den Angehörigen auch die Möglichkeit, die vollständige strafgerichtliche Aufarbeitung dieses unfassbaren Verbrechens zu erleben, so die CDU. Deshalb sei es eine Verpflichtung von Politik und Justiz, Schwachstellen bei der Suizidprävention im Justizvollzug zu finden und Konsequenzen zu ziehen - damit Täter sich nicht ihrer Strafe entziehen können.

Von Björn Vasel

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