In Stade sind mehrere Menschen durch Schüsse gestorben. Foto: Ulrich Perrey/dpa
In Stade sind mehrere Menschen durch Schüsse gestorben. Foto: Ulrich Perrey/dpa
Hilfeplangespräch endet in Bluttat

Sechs Tote nach Schüssen in Stade: Das ist der aktuelle Stand der Ermittlungen

08.07.2026

Nach den tödlichen Schüssen in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade dauern die Ermittlungen an. Was bislang über die Tat, die Opfer und den Stand der Ermittlungen bekannt ist.

Der Tatvorwurf

"Das Ermittlungsverfahren wird gegen alle drei Personen wegen des Tatvorwurfs des Mordes geführt", betont die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stade, Julia Pirk. Der mutmaßliche Todesschütze sitzt in U-Haft. Der Vorwurf: sechsfacher Mord. Mordmerkmale wie niedere Beweggründe und Heimtücke seien erfüllt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht Stade am Dienstag, 30. Juni, einen Haftbefehl erlassen. Der 45 Jahre alte, türkischstämmige Mann aus Garbsen bei Hannover sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die beiden Frauen, die kurzzeitig in Gewahrsam waren, sind auf freiem Fuß. Es handelt sich um die 34 Jahre alte Partnerin des Mannes und die 65 Jahre alte Fahrerin des Fluchtwagens - die Patentante des Kindes und die Schwiegermutter des niedersächsischen Migrationsbeauftragten Deniz Kurku (SPD). Sie arbeitet beim Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Gegen die beiden Frauen wird weiter ermittelt

Laut Pirk bestehe gegen die Frauen "zum jetzigen Zeitpunkt kein dringender Tatverdacht". Eine mögliche Tatbeteiligung sei Gegenstand der Ermittlungen der Mordkommission.

Sollten sich Belege finden, dass sie dem Täter vor oder nach der Gewalttat geholfen haben, könnte die Staatsanwaltschaft einen Antrag beim Haftrichter stellen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Kriminaltechniker sichern Spuren vor der Mutter-Kind-Einrichtung in der Dankersstraße in Stade. Foto: Vasel

Die Opfer

Angaben zu den getöteten vier Frauen und zwei Männern gibt es unter Verweis auf den Opferschutz weiterhin nicht. Es handele sich laut Polizei um drei Mitarbeiter der Jugendhilfeeinrichtung in der Dankersstraße und drei des Jugendamtes der Region Hannover.

Die Tat und ihre Vorgeschichte

Gegen 12 Uhr betrat der 45-Jährige am Montag, 29. Juni, die Mutter-Kind-Einrichtung. Er hatte einen Termin für ein Hilfeplan-Gespräch. Nach Inobhutnahme durch das Jugendamt war seine drei Monate alte Tochter seit Mitte Mai in Stade untergebracht - zunächst ohne Mutter.

Die Eltern strengten einen Sorgerechtsstreit an. Nach Teilentzug des Sorgerechts ordnete das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge an, dass Kindsmutter und Kind gemeinsam unterzubringen seien. Die medizinische Versorgung des Babys liegt in den Händen des Jugendamtes.

Dagegen legte der Vater beim Oberlandesgericht Celle (OLG) Beschwerde ein. Der Familiensenat räumte den Beteiligten eine Frist zur Stellungnahme bis zum 29. Juni ein. Mit dem Termin in Stade hatte das OLG nach eigenen Angaben nichts zu tun.

Blumen und Kerzen stehen und liegen am Tatort, einem Gebäude einer Jugendeinrichtung. In der Einrichtung waren sechs Menschen durch Schüsse getötet worden. Foto: Jörn Hüneke/dpa

Im Raum steht, dass ein Elternteil ein Schütteltrauma bei dem Baby verursacht habe. Die Eltern gehen juristisch gegen die Behörde vor. Sie werfen Ärzten der Medizinischen Hochschule Hannover falsche Verdächtigung und gefährliche Körperverletzung vor.

Bei der Abgabe der Schüsse waren die Mutter und die Tochter nicht im Raum. Der Täter soll seine sechs Opfer mit einer Pistole erschossen haben. Anschließend floh er, die Patentante des Kindes steuerte den Fluchtwagen. Schüsse der Polizei in die Reifen konnten sie nicht stoppen. Aus Sicherheitsgründen wurde die Flucht auf der B73 bei Haddorf beendet - mit einer Straßensperre. Die Polizei nahm den mutmaßlichen Schützen und die deutschstämmige Fluchtwagenfahrerin vor Ort fest.

Offene Fragen

Warum der 45-Jährige in Stade zur Waffe griff, ist eine offene Frage, die vermutlich erst im Gerichtssaal geklärt wird.

Weil er Ärzte der Medizinischen Hochschule Hannover bedroht haben soll, war der mutmaßliche Schütze der Polizei bekannt. Ob es im In- und Ausland weitere Verfahren oder Verurteilungen gegen den Mann gab oder gibt, dazu liegen laut Pirk "keine Erkenntnisse vor". Im Zuge internationaler Rechtshilfe, sprich über Interpol oder Justizministerium, soll diese offene Frage geklärt werden.

Innerhalb von sechs Monaten muss das Landgericht die Hauptverhandlung ansetzen. Die Staatsanwaltschaft will in drei bis vier Monaten Anklage erheben.

Von Björn Vasel

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