
"Zu verschenken"-Kisten in Cuxhaven: Wann die gute Tat ein Bußgeld kostet
Ab und zu sieht man auch in der Stadt und im Kreis Cuxhaven am Straßenrand gefüllte Kartons mit der Aufschrift "zu verschenken". Doch ist das erlaubt? Oder ist "gut gemeint" eigentlich eine illegale Müllentsorgung?
Ob Bücher, Spielzeug oder Geschirr: Immer wieder sieht man vor Hauseingängen oder auf Gehwegen Kartons mit der Aufschrift "Zu verschenken". Die Idee dahinter ist sympathisch - Dinge, die zu schade für den Müll sind, sollen einen neuen Besitzer finden. Doch so gut gemeint die Geste auch ist, sie bewegt sich rechtlich in einer Grauzone.
"Genau genommen handelt es sich hierbei um eine illegale Entsorgung", stellt Marcel Kolbenstetter, Pressesprecher der Stadt Cuxhaven, klar. Zwar seien solche Kisten im Stadtbild keine Seltenheit, und die Verwaltung bemühe sich, den guten Gedanken dahinter zu berücksichtigen. "Uns sind diese Kisten bekannt, wir nehmen sie zur Kenntnis und dulden sie - solange es im Rahmen bleibt und man daran noch vorbeikommt", so Marcel Kolbenstetter. Doch sobald Möbelstücke, Kartons oder Elektrogeräte den Gehweg blockieren, hört das Verständnis auf. Dann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor - und es droht ein Bußgeld. Simone Starke, Sprecherin des Landkreises Cuxhaven ergänzt: "Wenn eine solche Kiste über längere Zeit an der Straße steht, ohne dass sich jemand darum kümmert und sie wieder entfernt, wird sie abfallrechtlich relevant. Dann handelt es sich offenkundig um illegale Abfallbeseitigung. Das heißt: Die Kisten dürfen nicht tage- oder gar wochenlang ununterbrochen aufgestellt bleiben."
Je nach Art und Menge: Bußgelder in dreistelliger Höhe
Wie hoch ein Bußgeld ausfallen kann, hängt stark von Art und Umfang der abgestellten Gegenstände ab. "Je nach Art und Menge des Abfalls entstehen Bußgelder in dreistelliger Höhe", erklärt Simone Starke. Wer also Bücher, Kleidung, Geschirr oder Spielzeug in einer Kiste anbietet, riskiert im Ernstfall eine Geldbuße von bis zu 75 Euro. Kritischer wird es, wenn gefährliche Gegenstände mit scharfen Kanten oder spitzen Teilen in den Karton gelegt werden. Hier kann die Strafe schnell auf 300 Euro ansteigen. Richtig teuer wird es schließlich, wenn Elektrogeräte auf diese Weise entsorgt werden sollen - dafür sieht der Bußgeldkatalog in manchen Bundesländern Summen von bis zu 5.000 Euro vor.
Alternative Abgabemöglichkeiten
Um solche Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, Gegenstände entweder direkt auf dem eigenen Grundstück anzubieten oder - wenn man sie im öffentlichen Raum abstellen möchte - bei der Stadt oder dem Landkreis ein Sondernutzungsrecht zu beantragen. In Cuxhaven gibt es zudem legale Alternativen: Abgabestellen beim Paritätischen oder im Second-Hand-Kaufhaus nehmen gut erhaltene Dinge an. Auch auf Online-Plattformen oder Flohmärkten wird man Bücher, Kleidung oder Haushaltswaren gut los. Landkreis-Sprecherin Simone Starke ergänzt: "Zusätzlich zu den Möglichkeiten anderer Anbieter oder Träger bietet der Landkreis Cuxhaven auf seiner Internetseite eine Möglichkeit, Kleinanzeigen für verschiedene Kategorien einzustellen."
Bei Nachhaltigkeit wird ein Auge zugedrückt
Am Ende gilt: Der Gedanke hinter den "Zu verschenken"-Kisten ist durchaus positiv und entspricht dem Wunsch vieler Menschen nach mehr Nachhaltigkeit im Alltag. Auch die Stadt Cuxhaven weiß das zu schätzen. "Solange es im Rahmen bleibt, drücken wir auch mal ein Auge zu. Schön ist schließlich, dass die Sachen weitergenutzt werden", betont Marcel Kolbenstetter. Dennoch sollten Bürgerinnen und Bürger beachten, dass der Grat zwischen guter Tat und ordnungswidriger Entsorgung schmal ist.