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Die Elbfähre zwischen Wischhafen und Glückstadt fürchtet durch den geplanten A20-Elbtunnel um ihre Existenz. Nun ist eine weitere Klage gescheitert. Foto: FRS Elbfähre
Die Elbfähre zwischen Wischhafen und Glückstadt fürchtet durch den geplanten A20-Elbtunnel um ihre Existenz. Nun ist eine weitere Klage gescheitert. Foto: FRS Elbfähre
Vor dem Bundesverwaltungsgericht

A20-Elbtunnel: Elbfähre Wischhafen-Glückstadt scheitert erneut mit Klage vor Gericht

von Redaktion | 04.11.2026

Die Elbfähre Wischhafen-Glückstadt fürchtet wegen des geplanten A20-Elbtunnels um ihre Existenz. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht eine weitere Klage des Unternehmens für unzulässig erklärt.

Der Bau der Küstenautobahn A20 hat eine weitere Hürde genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage des Fährunternehmens FRS Glückstadt-Wischhafen gegen die Planungen für einen Teilabschnitt in Schleswig-Holstein als unzulässig eingestuft.

Die Klage richtete sich gegen die geplante Strecke zwischen Glückstadt und dem Autobahnkreuz Steinburg nördlich des zukünftigen Elbtunnels. Das Fährunternehmen fürchtet wegen des Tunnels um seine Existenz. Es sieht zudem verschiedene Planungsfehler und Verstöße gegen Wasser- und Klimaschutzrecht.

A20: Gericht weist erste Elbfähren-Klage ab

Bereits im Mai hatten die Bundesrichter in Leipzig eine ähnliche Klage zum Kehdinger Kreuz südlich des Tunnels im Landkreis Stade als unzulässig eingestuft. Das Autobahnkreuz im Landesinneren konkurriere nicht mit dem Fährbetrieb, urteilten sie damals. Deswegen sei es ausgeschlossen, dass das Unternehmen in seinen Rechten verletzt werde. Zwar sei der Fährbetrieb von dem geplanten neuen Elbtunnel betroffen. Die Entscheidung für die Elbquerung sei jedoch schon vor zehn Jahren bestandskräftig getroffen worden.

"Wir als FRS Elbfähre haben von Anfang an öffentlich kommuniziert, dass wir klagen müssen", hatte FRS-Geschäftsführer Tim Kunstmann im Tageblatt erklärt. Der Grund ist die komplizierte deutsche Gesetzgebung, in der sich genau das versteckt.

2016 ging es um den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Elbtunnels. Damals waren dem damaligen Fährbetreiber zwischen Wischhafen und Glückstadt Ansprüche zugesagt worden. Damit diese nicht verloren gehen, "müssen wir auch bei jedem Anschlussstück klagen", macht Kunstmann klar, warum das Unternehmen Geld für den juristischen Weg in die Hand nimmt.

Die A20 soll die Niederlande, Norddeutschland und Polen verbinden. Seit Jahren endet die Küstenautobahn vom polnischen Stettin kommend östlich von Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Der Autobahnbau kommt wegen zahlreicher Auseinandersetzungen nur stockend voran. (dpa/st)

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