Die Freizone auf dem Hafengelände der Niedersachsen Ports GmbH soll abgeschafft werden. Foto: Philipp Schulze/dpa
Die Freizone auf dem Hafengelände der Niedersachsen Ports GmbH soll abgeschafft werden. Foto: Philipp Schulze/dpa
Ende des Freihafens

Freizone Cuxhaven wird aufgehoben: Was das für den Hafen bedeutet

von Denice May | 22.10.2025

Cuxhaven beendet eine Ära: Der Freihafenstatus fällt und schafft Platz für neue Möglichkeiten. Was bedeutet das für die Region und welche Effizienzgewinne stehen im Raum? Wir haben die Antworten.

Die Freizone im Hafen Cuxhaven steht vor dem Aus. Der Betreiber Niedersachsen Ports (NPorts) hatte bereits 2015 den Antrag gestellt, den besonderen Zollstatus aufzuheben. Nun liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu vor. Was das bedeutet, erklärt NPorts im Gespräch mit cnv-medien.de.

Ein Freihafen, auch Freizone genannt, ist ein abgegrenzter Bereich, in dem besondere Zollregeln gelten. Waren können dort gelagert oder umgeschlagen werden, ohne dass sofort Einfuhrabgaben fällig werden. Erst wenn die Güter in den Wirtschaftskreislauf des Binnenmarkts gelangen, werden Zölle erhoben. "Ein Freihafen mindert Zollformalitäten, kann so den Warenfluss erleichtern und dadurch die Wirtschaft stärken", erläutert NPorts. In Cuxhaven betrifft das allerdings nur einen kleinen Teil des Hafengeländes.

Bereich wurde immer weniger genutzt

Bereits 2015 stellte NPorts den Antrag auf Aufhebung des Freihafenstatus. Der Grund: Der Bereich wurde immer weniger genutzt. "Sowohl Gemeinschaftswaren als auch Nichtgemeinschaftswaren wurden nur noch in sehr begrenztem Umfang und mit abnehmender Tendenz gelagert und umgeschlagen", so NPorts.

Aus NPorts-Sicht bringt die Aufhebung der Freizone Cuxhaven Vorteile. Foto: Larschow

Ein wesentlicher Faktor sei die Änderung des europäischen Zollrechts im Jahr 2009 gewesen - damit entfiel einer der zentralen Vorteile von Freihäfen. Hinzu kam, dass der bestehende Zollzaun erneuert werden müsste. "Die Kosten für die Erneuerung hätten in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung gestanden", erklärt NPorts weiter. Unternehmen könnten bei Bedarf eigene Zollfreilager einrichten, um weiterhin zollfreie Lagerung zu ermöglichen.

Zollzaun muss nicht mehr instandgehalten werden

Mit der Aufhebung entfallen künftig verschiedene Aufwände. So muss der rund 600 Meter lange und drei Meter hohe Zollzaun nicht mehr instandgehalten oder erneuert werden. Auch der Zoll spart Personal, da die verstärkte Überwachung des Freihafens wegfällt. Die Flächen selbst können künftig als normale Lagerflächen genutzt werden.

Für die ansässigen Unternehmen bedeutet die Änderung keine Einschränkungen: "Da der Freihafen kaum noch in seiner eigentlichen Funktion genutzt wurde, wird sich für die Betriebe nichts ändern", so NPorts.

Ressourcen können effizienter eingesetzt werden

An der Rolle des Hafenbetreibers ändert sich ebenfalls nichts. NPorts bleibt für die Verwaltung und Weiterentwicklung des Hafens Cuxhaven verantwortlich. Die Aufhebung der Freizone ermögliche es, Ressourcen effizienter einzusetzen und das Hafengebiet flexibler zu gestalten.

Zum Hintergrund: Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf mit dem hohen Verwaltungsaufwand im Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen. Durch die Anpassung an das europäische Zollrecht gelten heute in anderen Seehäfen ähnliche Bedingungen wie in Freizonen. Mit der Aufhebung sollen Kosten gesenkt und Flächen wirtschaftlicher genutzt werden können.

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Denice May

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

dmay@no-spamcuxonline.de

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