Das Angebot, das keins war: Ein Blick hinter das Preisschild
Seit Jahrzehnten begeistert die Kolumne "Moin Cuxhaven" die Leserinnen und Leser der Cuxhavener Nachrichten. Inzwischen sorgt die Rubrik auch auf cnv-medien.de für Unterhaltung und Information. Heute: irreführende Preiswerbung.
Neulich im Supermarkt. Eigentlich wollte ich nur schnell einen Saft kaufen. Mein Blick fiel aufs Preisschild, das deutlich nach Angebot aussah: auffällige Gestaltung und der Hinweis "Aus unserer Werbung". Der Preis: 2,29 Euro. Klingt nach Angebot, dachte ich - fühlte sich aber irgendwie nicht so an. Ich schaute also genauer hin und entdeckte, dass hinter dem auffälligen Werbeschild das reguläre Preisschild klemmte. Und siehe da: Auch dort standen 2,29 Euro.
Aus Neugier - und vielleicht auch aus einem Anflug von investigativem Ehrgeiz - schaute ich mir noch weitere Produkte an, die mit dem verheißungsvollen Zusatz "aus unserer Werbung" versehen waren. Das Ergebnis: Bei ungefähr jedem zweiten Artikel war der beworbene Preis identisch mit dem regulären. Die "Werbe"-Schilder suggerierten also einen Vorteil, der faktisch nicht existierte.
Und genau da liegt das Problem: Werbung darf Aufmerksamkeit erzeugen, aber keine falschen Erwartungen wecken. Wenn ein Preis als besonders beworben wird, obwohl er identisch mit dem regulären ist, kann das als irreführende Preiswerbung gelten. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sieht so etwas kritisch - im Zweifel ist es sogar abmahnfähig. Mir geht es nicht um die 2,29 Euro. Es geht um Transparenz, um Vertrauen und um den kleinen Unterschied zwischen "werben" und "täuschen". Also, Augen auf bei der nächsten Schnäppchenjagd.