In dem aktuellen Fall spielt ein Hund eine Rolle. Foto: dpa/Roessler
In dem aktuellen Fall spielt ein Hund eine Rolle. Foto: dpa/Roessler
Behörden-Kritik

Altenwalder ist empört - und wirft Stadt Cuxhaven "Methoden wie bei der Stasi" vor

von Wiebke Kramp | 20.09.2022

CUXHAVEN. Ein 59-jähriger Altenwalder (Name ist der Redaktion bekannt) ist empört. Der Stadt Cuxhaven wirft er vor, mit Stasi-ähnlichen Methoden Bürger auszuspionieren. Und das alles wegen eines Hundes.

Anlass für den Vergleich mit dem Ministerium für Staatssicherheit der früheren DDR mit seinen berüchtigten Schnüffelmethoden ist ein Schreiben aus dem Rathaus - und vor allem das, was er anschließend in einem Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeiterin erfahren hatte.

Schreiben aus dem Rathaus

In dem Schreiben werden der Einwohner und seine Frau aufgefordert, Hundesteuer zu zahlen. Die Sache hat nur einen Haken: Das Ehepaar ist zwar sehr tierlieb, aber es hat gar keinen Hund. In dem Haushalt leben nur die drei Katzen Lucky, Lilly und Laila.

In dem Schreiben aus dem Rathaus heißt es wörtlich: "Gemäß §10 der Satzung über die Einziehung einer Hundesteuer in der Stadt Cuxhaven vom 14. November 2014 - in der gültigen Fassung - hat jeder, der im Gebiet der Stadt einen Hund anschafft, diesen binnen 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug bei der Stadt Cuxhaven anzumelden. Wie mir bekannt geworden ist, halten Sie einen Hund. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist auf Ihren Namen leider noch kein Hund zur Versteuerung angemeldet." Das Altenwalder Ehepaar wird abschließend gebeten, das beiliegende Formular zur Hundesteueranmeldung auszufüllen und bis zum 10. Oktober zurückzusenden. In dem Schreiben aus dem Fachbereich Finanzen-Steueramt heißt es weiter: "Sollten Sie keinen Hund halten o.Ä. bitte ich Sie um schriftliche Stellungnahme."

Persönliche Rücksprache

Der Altenwalder nutzte die anschließend angebotene Möglichkeit, persönlich Rücksprache zu halten und griff zum Telefonhörer. Was er von der Sachbearbeiterin zu hören bekam, rief erst recht seine Empörung hervor: "Sie sagte mir, dass sie über Social Media herausgefunden habe, dass wir einen Hund haben. Social Media wird laut dieser Sachbearbeiterin regelmäßig durchforstet. Aber das ist doch Bespitzelung. Wer weiß, vielleicht nutzt die Stadt Cuxhaven Spy Software. Und dann soll ich mich auch noch schriftlich erklären." Der Katzenhalter ohne Hund ist sauer: "Wenn ich mich schriftlich erkläre, dann nur über einen Anwalt."

Und was ist nun mit einem Hund? Tatsächlich habe er ein Bild über WhatsApp gepostet, auf dem der Hund seines Schwagers zu sehen ist. Sein Schwager sei zur Kur und dieser Hund sei zur Pflege bei einer lieben Bekannten auf Helgoland.

Birgit Block, Vorsitzende des Cuxhaven Tierschutzvereins, hört das erste Mal davon, dass Social Media-Kanäle durchsucht worden seien: "Ich kann mir das gar nicht vorstellen und glaube nicht, dass die die Zeit haben, sich die Profile der Leute anzugucken - vielmehr gehe ich davon aus, dass jemand einfach behauptet hat, dass da ein Hund sei." Doch mit ihrer Annahme irrt sie.

Stadt nimmt Stellung

Cora Strate, Sprecherin der Stadt Cuxhaven bestätigt gegenüber unserem Medienhaus: "Es ist richtig, dass durch die Stadt Cuxhaven zur Gewährleistung der Abgabengerechtigkeit stichpunktartige Überprüfungen über die Versteuerung von Hunden erfolgen. Dies geschieht zum einen über den Außendienst, aber - insbesondere seit Corona - auch über öffentlich zugängliche Quellen im Internet wie zum Beispiel öffentliche Facebook-Posts oder ebay-Kleinanzeigen. Auf diesen Plattformen werden zum Beispiel Welpen zum Verkauf angeboten oder Pflegeplätze für die Tiere gesucht." Sie teilt weiter mit, dass so bereits mehrfach nicht angemeldete Hunde ausfindig gemacht worden seien und versichert: "Private Profilbilder bei WhatsApp oder ähnliches werden selbstverständlich nicht gesichtet." In Verdachtsfällen würden die entsprechenden Personen von der Stadt angeschrieben und gebeten, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.

Die Verwaltung bezieht sich dabei auf Paragraf 10 der geltenden Hundesteuersatzung sowie das Recht auf Amtsermittlung nach Paragraf 88 der Allgemeinen Ordnung. Demnach hätten Finanzbehörden alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die steuererheblichen Tatsachen aufzuklären. Wörtlich heißt es darin weiter: "Dabei bestimmen die Finanzbehörden Art und Umfang der Ermittlungen nach den Umständen des Einzelfalls nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei dieser Entscheidung ist der (verfassungsrechtliche) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Ermittlungshandlungen dürfen also zu dem angestrebten Erfolg nicht erkennbar außer Verhältnis stehen. Sie sollen so gewählt werden, dass damit unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls ein möglichst geringer Eingriff in die Rechtssphäre des Steuerpflichtigen oder Dritter verbunden ist."

Land Hadeln handelt anders

Und wie wird das in Nachbargemeinden gehandhabt? "Nein, wir recherchieren nicht hinterher. Wir gehen nicht durch die Orte und schauen nach, ob Hunde angemeldet sind. Das machen wir in Land Hadeln nicht." Sönke Westphal, für das Steuerwesen zuständiger Dezernent bei der Samtgemeinde Land Hadeln verhehlte nicht, dass er Methoden ablehnt, über Social Media herausfinden zu wollen, ob Hunde nicht angemeldet seien. Man reagiere lediglich, wenn einem etwas zugetragen werde, aber setze ansonsten auf die Verpflichtung für die Hundehalter, ihr Tier anzumelden und Steuern zu zahlen.

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Wiebke Kramp

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

wkramp@no-spamcuxonline.de

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