Anlieger in Nordholz beklagen sich: Ärger um Altglas-Container
NORDHOLZ. Es gibt Ärger um Altglas-Container in Nordholz. Anlieger beklagen sich. Verwaltung und Politik suchen nach einer Lösung.
Seit gut zwei Jahren sorgen die beiden Altglascontainer im Wohnviertel Amselweg/Ecke Taubenring in Nordholz für Unmut. Anlieger ärgern sich über einen "regelrechten Altglascontainer-Tourismus". Um die Bewohner zu unterstützen, hat die SPD-Fraktion im Nordholzer Ortsrat jetzt zum wiederholten Mal um eine Verlegung des Standortes gebeten. Die Gemeindeverwaltung reagierte mit einem Kompromissvorschlag.
Eigentlich sieht es recht gut aus rund um die beiden Altglascontainer am Taubenring. Nur eine Handvoll Scherben trübte vor zwei Tagen das Bild. Außerdem ist der Weißglascontainer bis zum Anschlag gefüllt. "Anfang August wurde er zuletzt geleert", berichtete Madita Piekatz jüngst in einer Nordholzer Ortsratssitzung. Sie bewohnt mit ihrer Familie ein angrenzendes Einfamilienhaus mit Grundstück und ärgert sich über den lebhaften Verkehr am Containerstandort und Verstöße gegen die Einwurfzeiten.
Die Verschmutzungen rund um die Glascontainer seien dagegen deutlich zurückgegangen, seitdem die Gemeinde im vergangenen Jahr eine Videokamera aufgestellt hat, mit der der Bereich kontrolliert wird. Jedoch werde immer noch Müll, der nicht in die Tonnen passt, in privaten Gärten am Taubenring entsorgt.
Wird Container verlegt?
Die Nordholzer SPD-Fraktion beantragte deshalb, den Containerstandort aus dem Wohngebiet in den Bereich des Wohnparks Oxstedter Weg zu verlegen. Die Fraktionsvorsitzende Elke Jährling argumentierte auch mit Tieren - "und damit sind nicht nur Insekten gemeint" -, die dort vom Müll angezogen würden. "Jeder Standort", so Jährling, "ist besser als der aktuelle."
Heike Klasen (Grüne) erinnerte sich, dass der Unmut vor drei Jahren mit der Schließung des Altglasstandortes an der Grundschule begonnen habe. Seinerzeit war am Taubenring ein zusätzlicher Container für Altglas aufgestellt worden. Dadurch sei die Frequenz, mit der die Container dort genutzt würden, "schon gigantisch geworden".
Die Gemeinde will den Containerstandort am Taubenring/Amselweg nicht aufgeben. "Es ist sachgerecht, einen Altglascontainer in ein Wohngebiet zu stellen", erklärte der Erste Gemeinderat Michael Göbel in der jüngsten Ortsratssitzung. Genauso wie Kinderlärm sei auch der Lärm, der beim Einwerfen der Flaschen und Gläser entstünde, während der erlaubten Einwurfzeiten als sozialadäquat hinzunehmen. "Es sei denn, die Kommune hat bei der Auswahl des Standorts total danebengelegen, etwa weil dieser am Ende einer Sackgasse liegt." Doch das sei am Taubenring nicht der Fall.
Empfehlung gibt es nicht
Die im Internet zitierte Empfehlung des Umweltbundesamtes, dass ein Mindestabstand von zwölf Metern von einem Glascontainer zum nächsten Wohnhaus eingehalten werden müsse, sei jedoch falsch, betonte Göbel. Ob es diese Empfehlung einmal gegeben habe, habe man ihm beim Bundesumweltamt nicht bestätigen können. "Aktuell", so der Erste Gemeinderat, "gibt es diese Empfehlung aber nicht."
Um die Anwohner des Wohnviertels zu entlasten, will die Gemeinde einen zusätzlichen Altglascontainerstandort im Bereich der Schulturnhalle einrichten. Im Umfeld der Schule entsteht gerade ein neues Wohngebiet, dessen Bewohner den Standort Taubenring sonst wohl ebenfalls wegen der geringen Entfernung mitnutzen würden. Der Kompromissvorschlag kam bei den Nordholzer Ortsratsmitgliedern parteiübergreifend gut an. In Kürze will die Verwaltung jeweils einen Vertreter der Fraktionen zu einem Ortstermin einladen. Dabei soll die Position für den neuen Altglascontainer-Standort gemeinsam festgelegt werden.
Rechtsprechung
In der Rechtsprechung ist grundsätzlich anerkannt, dass Altglascontainer in Wohngebieten dazu dienen, Altglas als Abfall im Sinne des Paragrafen 3 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu erfassen und die von Altglascontainern ausgehenden Geräuschimmissionen deshalb grundsätzlich als "sozialadäquat" von den Anwohnern hingenommen werden müssen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. 12. 98, Az.: 21 A 7534/95).
Von Heike Leuschner
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