Kontoführungsgebühren: So können sich Kunden im Kreis Cuxhaven ihr Geld zurückholen
KREIS CUXHAVEN. Banken und Sparkassen im Landkreis Cuxhaven setzen das verbraucherfreundliche Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Entgelten um.
Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. April hat Schockwellen durch die Bankenbranche gejagt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hatte wegen der üblichen Praxis, spätestens zwei Monate vor Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Gebühren ihre Kunden zu informieren, gegen die Postbank geklagt. Seit 2016 konnte dies einfach per Hinweis auf dem Kontoauszug geschehen. Das Schweigen der Kunden durften die Geldinstitute rechtlich als Zustimmung werten. Damit ist Schluss. Der BGH gab den Verbraucherschützern recht.
Jetzt brauchen alle Banken die Zustimmung jedes ihrer Kunden für neue Geschäftsbedingungen und Gebühren. Das gilt auch für bereits erfolgte Anhebungen - Beträge für die Erhöhungen ab 1. Januar 2018 können von der Bank zurückgefordert werden. In dieser Zeit erfolgte Gebührenerhöhungen sind damit unwirksam. Für sie muss nun von jedem einzelnen Bankkunden eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt werden.
Allerdings gehen die Banken und Sparkassen unterschiedlich mit den Folgen des BGH-Urteils um. Einig sind sich die Kreditinstitute nur in der Ablehnung des Urteils, weil es den Verbrauchern wenig bis gar nichts bringe. Stimme ein Kunde einer Gebührenanhebung nicht zu, könne die Bank von ihrem Recht Gebrauch machen, die Geschäftsbeziehung aufzukündigen.
Kaum Forderungen
Auf der anderen Seite ist mit der jahrelangen Null-Zins-Politik der EZB den Banken ein wichtiges Geschäftsmodell weggebrochen, das sie mit höheren Entgelten halbwegs auszugleichen versuchten. Nicht nur deshalb hält Henning Porth, Vorstand der Volksbank Stade-Cuxhaven, den Richterspruch des BGH für ein "Fehlurteil". "Wir haben nach dem 1. Januar 2018 die Gebühren zweimal anpassen müssen, davor über lange Jahre nicht ein einziges Mal." 21.000 Kunden seien inzwischen angeschrieben worden. "Unsere Mitarbeiter haben sich voll reingehauen." Zu 99 Prozent hätten die Kunden zugestimmt, mittlerweile habe man fast jeden erreicht. "Unsere Kunden haben uns vollstes Verständnis für die Gebührenanhebung signalisiert. Wir liegen immer noch deutlich unter dem Schnitt anderer Banken." Wer einen Erstattungsanspruch geltend mache und ihn belegen könne, erhalte die Rückerstattung der Gebühren ohne große Umschweife, so Porth. Allerdings sei die Zahl der Forderungen verschwindend gering. Auf der anderen Seite habe die gesamte Aktion aber etwa 100.000 Euro gekostet.
Urteil aufgearbeitet
Die Stadtsparkasse Cuxhaven hat die Begründung des Urteils und entsprechende Empfehlungen durch den Sparkassen- und Giroverband abgewartet, bevor sie zur Umsetzung schritt. "Wir haben uns intensiv mit dem Urteil beschäftigt und dann den Prozess der Aufarbeitung beendet", sagt Vorstand Ralf-Rüdiger Schwerz. Das Resultat: Alle Kunden erhalten das etwa 100 Seiten umfassende neue Bedingungswerk, das unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis beinhaltet, und werden gleichzeitig gebeten, ihre Zustimmung auf Basis dieser Bedingungen zur Fortsetzung der Geschäftsbeziehung zu geben.
Konkret ist eine Gebührenanhebung von 2019 um durchschnittlich einen Euro rückgängig gemacht worden. "Wir wollen nun unsere Rechtsgrundlage auf Basis der neuen AGB und der Entgelte aus 2019 schaffen", so Schwerz. Entsprechende Erstattungen für die zu viel gezahlten Entgelte folgen proaktiv und automatisiert seit Beginn dieses Monats. Ab dem Monat November werden den Kunden zunächst die Preise aus 2018 belastet. Mit der erfolgten Zustimmung ist dann ab Februar 2022 wieder die Entgeltbelastung auf Basis der Preise aus 2019 rechtskonform möglich. "Wir haben in unserem Prozess keine versteckten oder neuen Preise eingeführt", sagt Vorstandskollege Kai Mangels. "Wir möchten diese Baustelle der fehlenden Geschäftsbedingungen schließen und wollen ab Februar 2022 wieder die Entgelte rechtswirksam belasten, die unsere Kunden bereits seit 2019 beanstandungslos gezahlt haben. Die seit Urteilsverkündung zu viel gezahlten Entgelte erstatten wir proaktiv. Das halten wir für den fairsten Weg."
Juristisch sei dies die sauberste Lösung, glaubt der SSK-Vorstand. "Da wird nichts aus der Hüfte geschossen. Aber einen Musterweg gibt es auch nicht." Entscheidend sei, dass kein berechtigter Erstattungsfall abgelehnt werde. Dabei hätten seit Mai weniger als 100 Kunden aktiv eine Rückerstattung eingefordert. Mangels: "Wir kommunizieren offen, mauern nicht. Alle Kreditinstitute müssen jetzt sehen, wie sie mit der Lage umgehen. Eine echte Planungssicherheit haben die Banken nach diesem Urteil nicht mehr."
Inzwischen seien alle betroffenen Kunden informiert. "Wir müssen das Urteil akzeptieren", sagt Mangels. "Aber wir spüren auch das Vertrauen unserer Kunden und haben bislang gute Rücklaufquoten."
"Alle Kanäle genutzt"
Bei der Information über die erforderliche Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen habe die Stadtsparkasse "alle verfügbaren Kanäle", so Kai Mangels, genutzt: Per Postsendung, durch Links auf der Webseite der SSK, mit so genannten "Störern" auf der Sparkassen-App, außerdem telefonisch und durch den direkten Kundenkontakt der Berater. Bereits nach vier Tagen hätten 22 Prozent der Kunden den AGB zugestimmt. "Wir brauchen die persönliche Zustimmung. dafür erinnern wir unsere Kunden auf jede mögliche Weise."
Die Stadtsparkasse hat einen Gesamtbestand an Privatkunden von ungefähr 30 000. Der SSK-Vorstand ist überzeugt, dass die Kunden aufgrund der guten Geschäftsbeziehung und des hohen Vertrauens zwischen Kunden und Beratern diesen Weg mitgehen und man mit hohen Zustimmungswerten in das Jahr 2022 gehen kann.
Wie wird das BGH-Urteil von den Banken umgesetzt?
Stadtsparkasse Cuxhaven: Alle Privatkunden werden informiert und um Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie nachträglich zur Gebührenerhöhung aus 2019 gebeten. Diese wird allerdings erst zum Februar 2022 wirksam. Ab November werden die Gebühren auf den Stand von 2018 zurückgestellt.
Weser-Elbe Sparkasse: Sie verzichtet für Oktober und November auf die Kontoführungsgebühren. Der pauschale Preisnachlass soll mögliche Kundenforderungen kompensieren. Die Wespa hat eine für Juli geplante Preisanhebung ausgesetzt und will die monatlichen Kontogebühren und Entgelte zum Januar 2022 erhöhen.
Volksbank Stade-Cuxhaven: Die Volksbank hat genau im betreffenden Zeitraum von drei Jahren ihre Gebühren und Entgelte angehoben. Diese hat sie mit dem BGH-Urteil zurückgenommen und wird sich allerdings die Zustimmung dafür von ihren Kunden nachträglich einholen.
Volksbank Bremerhaven-Cuxland: Sie hatte ihre Preise zum August 2020 erhöht. Eine neuerliche Anhebung gibt es nicht. Die Kunden werden um Zustimmung zu den bereits bestehenden Preisen gebeten.
Postbank: Das Institut leistet eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge an seine Kunden für den Zeitraum nach dem BGH-Urteil automatisch.
Deutsche Bank: Die Deutsche Bank verfährt in der gleichen Weise wie die Postbank.
Commerzbank: Die Commerzbank überweist ebenfalls einen Erstattungsbetrag ohne Aufforderung an ihre Kunden.