Beamter schoss laut Staatsanwaltschaft in Notwehr

27.10.2011

CUXHAVEN.Die Staatsanwaltschaft in Stade geht davon aus, dass ein Polizist, der am Mittwochabend einen tödlichen Schuss auf den Randalierer abgab, in Notwehr gehandelt hat.

Der Angreifer, der nach bisherigen Erkenntnissen über keinen festen Wohnsitz verfügt, sei mit den Stangen bewaffnet auf zwei Uniformierte losgegangen. Daraufhin schoss der Jüngere der beiden, ein 25-jähriger Polizeibeamter der Cuxhavener Inspektion; das Projektil traf den offenbar einschlägig bekannten Aggressor, der wenig später verstarb, im Oberkörperbereich. Momentan gehe man davon aus, dass nur ein Schuss gefallen sei, sagte Oberstaatsanwalt Hartmut Nitz am Donnerstagnachmittag gegenüber unserer Zeitung.

Was der Randalierer im Schilde führte, als er am Mittwochabend inzwischen 18 und 19 Uhr (und nicht wie anfänglich berichtet gegen 21 Uhr) das Kreishaus an der Vincent-Lübeck-Straße betrat, blieb gestern weiterhin vollkommen unklar. Zum Zeitpunkt des von offizieller Seite als "tragisch" beschriebenen tödlichen Zwischenfalls hatten sich neben Verwaltungsangestellten und Reinigungskräften auch die Teilnehmer von mindestens zwei Veranstaltungen im Kreishaus befunden. Dass es der Eindringling, der nach den Worten von Kreisrat Günter Jochimsen durch Haus "geisterte", gezielt auf eine oder mehrere Personen abgesehen hatte, gilt in Ermittlerkreisen als unwahrscheinlich. Es sehe gegenwärtig eher danach aus, dass der Mann "wahllos Leute angepöbelt" habe, sagte Oberstaatsanwalt Nitz. Er bestätigte außerdem, dass der 47-Jährige mehrmals Unbeteiligte angegriffen und verletzt habe, bevor ihn die Polizei stoppte. Nitz: "Er soll mit den Stangen geschlagen und zugestoßen haben." Nach Auskunft der Kreisverwaltung musste ein Kreishaus-Bediensteter später im Krankenhaus ärztlich versorgt werden.

Die Leiche des Randalierers, der mehrfach aufgefordert worden sein soll, die Metallstangen fallen zu lassen, bevor ihn die Polizeikugel traf, wurde am Donnerstagnachmittag obduziert. Die Ergebnisse der gerichtsmedizinischen Untersuchung, die bislang noch nicht veröffentlicht wurden, sollen unter anderem Aufschluss darüber geben, ob der Mann unter Alkoholeinfluss stand, als er durch das Kreishaus-Foyer stürmte.

Von Kai Koppe

 

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