BGH bestätigt Urteil im Swantje-Prozess

05.08.2011

NEUENKIRCHEN/STADE. Für die Verteidigung ist es eine Enttäuschung, den Angehörigen von Swantje Starke fällt sicherlich ein Stein vom Herzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag über den Revisionsantrag von Verteidiger Horst Wesemann. Der Anwalt wollte, dass der Fall neu aufgerollt und sein Mandant freigesprochen wird. Eine neue Verhandlung am Stader Landgericht wird es geben, ins Gefängnis wird Ferdinand H. jedoch nun definitiv müssen.

So richtig schlau wurde selbst Verteidiger Horst Wesemann aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht. Seinem Revisionsantrag wurde teilweise stattgegeben. Um die Frage, ob es damals Mord oder Totschlag war, ging es dabei jedoch nicht. Einzig an der Bildung der Gesamtstrafe sah der BGH noch Nachbesserungsbedarf. Dabei soll es nach unseren Informationen um ein kleineres Delikt des Angeklagten aus der Vergangenheit gehen, das in das Urteil mit einfließen muss.

Horst Wesemann reagierte, nachdem er den Tenor des BGH bekommen hatte, enttäuscht. Er werde nun jedoch erst einmal das schriftliche Urteil abwarten. "Das kann gute vier Wochen dauern", so der Strafverteidiger aus Bremen.

Nach den kurzen Ausführungen des BGH steht jedoch fest, dass Ferdinand H. für den Mord an Swantje Starke, der sich vor 30 Jahren ereignet hat, ins Gefängnis muss. Damit wurde das Urteil des Landgerichtes Stade vom 3. November 2010 größtenteils bestätigt. Dort wurde er von Richter Berend Appelkamp nach neun zähen Verhandlungstagen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Neuenkirchener soll die gleichaltrige Swantje Starke in der Nacht zum 24. August 1981 in Neuenkirchen-Brüninghemm mit 64 Messerstichen umgebracht haben. "Er tötete das Opfer vorsätzlich", so der Richter in seiner Urteilsbegründung im November des vergangenen Jahres.

Noch im Gerichtssaal kündigte Verteidiger Wesemann an, in Revision zu gehen. Diese war nun wenig erfolgreich. "Ich geh davon aus, dass er ins Gefängnis muss", so Wesemann bedröppelt. Trotzdem wird es vor einer anderen Strafkammer des Stader Landgerichts zu einer neuen Verhandlung kommen. Die Richter werden sich dabei jedoch nur um diese rein formaljuristische Sache kümmern. An der lebenslangen Haftstrafe für Ferdinand H. wird sich nichts ändern. Bleibt einzig die Frage, wann der Neuenkirchener hinter Gitter muss. Eine Antwort darauf konnte bisher noch niemand geben.

Von Jan Unruh

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