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Verhandlungs-Beginn

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Elbvertiefung

19.12.2016 Zuletzt aktualisiert: 01.08.2021 03:12 Uhr

LEIPZIG/KREIS CUXHAVEN. Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird heute erneut über die Elbvertiefung verhandelt. (dpa)

Das Gericht soll entscheiden, ob die Hamburger Pläne zur Ausbaggerung der Elbe rechtmäßig sind. Die Umweltschutzverbände Bund und Nabu haben dagegen geklagt. Sie befürchten massive Verschlechterungen für den Fluss und sehen Verstöße gegen das Arten- und Naturschutzrecht. Die Hamburger Hafenwirtschaft dringt auf die Elbvertiefung, weil immer größere Containerschiffe unterwegs sind. Die Elbe soll für Frachter mit einem Tiefgang von 13,5 Metern unabhängig von Ebbe und Flut schiffbar sein. Tideabhängig soll sogar ein Tiefgang von 14,5 Metern möglich werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits 2014 über die Klagen gegen die Elbvertiefung verhandelt. Das Verfahren wurde damals jedoch ausgesetzt, weil der Europäische Gerichtshof zunächst Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie beantworten sollte.

Der EuGH hatte dann im vergangenen Jahr für den Ausbau von Elbe und Weser weitere Hürden errichtet. Der Gewässerschutz müsse bei Entscheidungen über das Ausbaggern von Flüssen eine wichtige Rolle spielen. In der konkreten EuGH-Entscheidung ging es zwar nur um die Vertiefung der Weser von der Mündung bis Bremen. Das Urteil gilt aber auch als richtungsweisend für die Vertiefung der Elbe.

Wann eine Entscheidung in Leipzig fallen soll, ist offen. Der 7. Senat hat drei Verhandlungstage bis zum Mittwoch geplant. Es wird damit gerechnet, dass die Richter am Ende der mündlichen Verhandlung einen Verkündungstermin im Januar bestimmen.

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