Mit Maske im Unterricht - das ist für die Schüler ab der sechsten Klasse im Landkreis Cuxhaven inzwischen Alltag. Corona-Infektionen lassen sich trotzdem nicht immer verhindern, wie die aktuelle Lage zeigt. Foto: Hildebrand/dpa
Mit Maske im Unterricht - das ist für die Schüler ab der sechsten Klasse im Landkreis Cuxhaven inzwischen Alltag. Corona-Infektionen lassen sich trotzdem nicht immer verhindern, wie die aktuelle Lage zeigt. Foto: Hildebrand/dpa
27 Einrichtungen betroffen

Corona-Fälle an Schulen im Kreis Cuxhaven: Erste Schule muss schließen

10.11.2020

KREIS CUXHAVEN. Die erste Schule im Kreis Cuxhaven wurde wegen mehrerer Corona-Infektionen geschlossen. Insgesamt gibt es 27 Einrichtungen mit Corona-Fällen.

An der Seeparkschule Wesermünde werden Kinder mit Handicap unterrichtet. Um diese besonders vulnerablen Kinder zu schützen, hat das Gesundheitsamt mit der Schulleitung gemeinsam entschieden, den Betrieb für zwei Wochen ruhen zu lassen. 22 weitere Schulen sind im Landkreis von Corona-Fällen betroffen, außerdem vier Kindergärten.

Die Entscheidung sei am Dienstag gefallen, nachdem im Laufe des Vormittags zwei Infektionen bei Lehrkräften gemeldet wurden und eine dritte Infektion wahrscheinlich sei, erklärt Landrat Kai-Uwe Bielefeld (parteilos) in einer Pressemitteilung.

"Diese Maßnahme ist geboten, um die Kinder, die aufgrund ihres Handicaps eines besonderen Schutzes bedürfen, vor einer Infektion präventiv zu bewahren. Bislang sind Schülerinnen und Schüler von Infektionen nicht betroffen", so Bielefeld.

Internatsschüler zu Hause

Da sich laut Bielefeld viele Kinder auch im angrenzenden Internat befinden, sei ebenfalls entschieden worden, diese Kinder rein prophylaktisch in Quarantäne zu versetzen und an ihre jeweiligen Wohnorte zu bringen. "Das Gesundheitsamt wird mit der Schulleitung alle weiteren notwendigen Maßnahmen erörtern."

Bielefeld hoffe, dass durch das schnelle Handeln von Dienstag, die Infektionen in diesem Raum eng begrenzt werden können.

Die Seeparkschule in Wesermünde ist jedoch nicht die einzige Einrichtung, die von Corona-Fällen betroffen ist. Sprecherin Kirsten von der Lieth erklärt auf Nachfrage unserer Zeitung, dass am Dienstag insgesamt 22 Schulen und vier Kindertagesstätten Infektionsfälle gemeldet haben.

Keine Cluster erkennbar

"Es handelt sich jeweils um Einzelfälle mit maximal drei betroffenen Personen pro Schule", sagt Sprecherin Kirsten von der Lieth. Weil keine Cluster - also eine Anhäufung von Infektionsfällen, die in einem räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang stehen - an den einzelnen Schulen zu erkennen seien, nennt von der Lieth nicht alle weiteren Schulen, an denen ein Corona-Fall aufgetreten ist. "Die betroffenen Schulen informieren ihre Schüler und Eltern in Eigenverantwortung", so von der Lieth. Sie wolle die Eltern im Landkreis nicht beunruhigen, betont die Sprecherin.

Mehr als einen Corona-Fall verzeichnen laut von der Lieth die Berufsbildenden Schulen Cuxhaven (BBS), die Schule am Meer (3), die Grundschule Bederkesa (2), die Grundschule Otterndorf (2) und die Hermann-Allmers-Schule in Hagen.

Unruhige Zeiten

An den BBS Cuxhaven waren in der vergangenen Woche zweieinhalb Schulklassen und sieben Lehrkräfte in Quarantäne, weil dort drei Corona-Fälle aufgetreten waren. "Inzwischen sind drei von sieben Lehrern bereits negativ getestet, vier sind weiterhin in Quarantäne", sagt Schulleiter Rüdiger Koenemann. Von den Schülern seien noch zwei Gruppen in Quarantäne, kämen aber am Donnerstag zurück in die Schule. "Es sind unruhige Zeiten im Moment", fasst der Schulleiter zusammen.

An der Grundschule Otterndorf gab es bislang zwei Corona-Fälle - beide in der vorvergangenen Woche. Eine der drei vierten Klassen sei für eine Woche in Quarantäne geschickt worden, berichtet Schulleiterin Elisabeth Baumann. Inzwischen sei die Klasse wieder zurück in der Schule. Die Schüler zweier weiterer Klassen seien zwei Tage lang vorsorglich zu Hause geblieben.

"Es ist eine besondere Situation", zieht Schulleiterin Baumann ein Zwischenfazit. Doch die Kommunikation mit den Eltern funktioniere über digitale Wege unkompliziert und reibungslos. Auch die jungen Grundschülerinnen und -schüler seien über die Lage hervorragend aufgeklärt.

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Wenn Kinder in Quarantäne müssen, kommt es immer auf den Einzelfall an, wie weitgreifend diese Anordnung ist - etwa ob die Eltern und Geschwister ebenfalls isoliert werden müssen. In Quarantäne geschickt werden nur Menschen, die als "Kontaktperson 1" gelten, weil sie direkten Kontakt mit einem Infizierten hatten, der lang genug war, um für eine Infektion ausreichend zu sein. Die Kontakte der "Kontaktperson 1", also etwa Eltern, müssen folglich nicht in Quarantäne. Ob Familien das Kind in Quarantäne zu Hause auch von den anderen Familienmitglieder absondern sollten, ist ebenfalls vom Einzelfall abhängig, heißt es in verschiedenen Medienberichten.

Finanzielle Entschädigung

Eltern, die wegen der Betreuung eines in Quarantäne geschickten Kindes zu Hause bleiben müssen und nicht arbeiten können, erhalten eine finanzielle Entschädigung für den Lohnausfall. Diese kann pro Elternteil für bis zu zehn Wochen bei zwei Elternteilen und 20 Wochen bei Alleinerziehenden gewährt werden. Das ist im Infektionsschutzgesetz geregelt. Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des Lohnausfalls und ist auf maximal 2016 Euro monatlich begrenzt. Die Auszahlung der Entschädigung übernimmt bei Arbeitnehmern in der Regel der Arbeitgeber für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen. Der Arbeitgeber kann bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Erstattung stellen.

Gilt die Quarantäne nicht nur für das Kind, sondern auch für die Eltern und dürfen diese wegen angeordneter Quarantänemaßnahmen nicht am Arbeitsplatz erscheinen, haben sie durch das Infektionsschutzgesetz ebenfalls einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, schreibt der swr.

Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes liege dieser in den ersten sechs Wochen auf Höhe des Arbeitsentgeltes und danach auf Höhe des gesetzlichen Krankengeldes. Der Arbeitgeber könne das Entgelt wie bei einer Krankheit sechs Wochen fortzahlen und sich das Geld dann von den Behörden zurückerstatten lassen.

Anspruch auf Krankengeld

Ist das Kind selbst erkrankt, haben Eltern von Kindern bis zwölf Jahren für 15 Tage Anspruch auf Krankengeld, Alleinerziehende bis zu 30 Tagen.

Ob eine Schule ins Szenario B wechselt, also den abwechselnden Unterricht einzelner Gruppen in der Schule und zu Hause, entscheide die Schulleitung in Eigenverantwortung und abhängig vom Infektionsgeschehen an der Schule, sagt von der Lieth. Sie informiere auch die Eltern. 16 Kinder dürften maximal in einer Gruppe unterrichtet werden. Ob die Schulen tage- oder wochenweise wechseln und in wie viele Gruppen aufgeteilt werde, sei je nach Raumkapazitäten unterschiedlich. "In jedem Fall muss eine Notbetreuung von acht bis 13 Uhr für Kinder der Klassen eins bis sechs angeboten werden", so von der Lieth. Auch für die Kitas bedeute ein Szenario B ein Alltag in streng voneinander abgegrenzten Gruppen. "Eine Betreuung für alle Kinder muss angeboten werden", so die Sprecherin des Landkreises.

Von Laura Bohlmann-Drammeh und Joscha Kuczorra

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