Impfpflicht im Gesundheitswesen: Was passiert mit ungeimpften Mitarbeitern im Kreis Cuxhaven?
KREIS CUXHAVEN. Von jetzt an gilt die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen. Wie sieht die Lage im Landkreis aus und drohen Ungeimpften Sanktionen?
Seit Mittwoch, 16. März, gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Jede Kraft in einer Gesundheitseinrichtung fällt darunter - ob in Arzt- oder Physiotherapiepraxis, in der Apotheke im Pflegedienst oder Krankenhaus. Sie ist verpflichtet, den Nachweis dem Arbeitgeber bis dato vorgelegt zu haben. Was erwartet Mitarbeitende, die keinen ausreichenden Impfschutz präsentiert haben? Müssen sie nun mit Sanktionen wie Bußgeldern oder sogar Beschäftigungsverbot rechnen?
Ungeimpfte über Online-Portal melden
Die Arbeitgeber im Pflege- und Gesundheitsdienst haben ab dem 16. März zwei Wochen Zeit, auf dem entsprechenden Online-Portal ihre ungeimpften Mitarbeitenden zu melden. Ausgenommen sind nur Genesene sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Corovirus geimpft werden können (Kontraindikation).
An den hiesigen Kliniken ist die Impfbereitschaft unter den Mitarbeitenden ausgesprochen groß. Katharina Recht, Sprecherin des Helios-Krankenhauses teilt auf Nachfrage unseres Medienhauses mit: "Wir haben, wie vorgeschrieben, den Impfstatus der im Krankenhaus tätigen Personen erfasst gemäß den gesetzlichen Anforderungen wie Vorlage Originalnachweis: Impfpass, Genesenenstatus oder Kontraindikation." Von den aktuell 503 Beschäftigten der Helios Klinik Cuxhaven seien 97,02 Prozent geimpft.
Umgang mit Ungeimpften entscheidet Gesundheitsamt
Im Krankenhaus Land Hadeln in Otterndorf mit seinen insgesamt 330 Beschäftigten in allen Bereichen liegt die Quote laut Krankenhausdirektor Andreas Knust bei 95 Prozent.
Und wie gehen die Kliniken jetzt mit ihren ungeimpften Kräften um? Sprecherin Recht sagt dazu, dass die letztendliche Entscheidung über den Umgang mit Ungeimpften - wie zum Beispiel Betretens- oder Tätigkeitsverbote - nur von den Gesundheitsämtern getroffen werde.
Andreas Knust geht allerdings zunächst einmal nicht von solcher Art Sanktionen aus: "Wir können und wollen auf niemanden verzichten, nur, weil er nicht geimpft ist. So etwas würde schließlich zu erheblichen organisatorischen Problemen führen."
Diese Impfpflicht gilt übrigens nicht nur für patientennahe Tätigkeiten. Andreas Knust an der Otterndorfer Klinik erläutert: "Jeder Handwerker einer Fremdfirma, die zu uns ins Haus kommt, zählt darunter und muss den Nachweis führen."
Weder in der Cuxhavener noch in der Otterndorfer Klinik hätten Kräfte aufgrund der Einführung einrichtungsbezogenen Impfpflicht ihre Kündigung eingereicht. "Aber es gab vereinzelt Nachfragen", weiß Knust. Simone Bartosch ist als Hygienefachkraft im Krankenhaus Land Hadeln mit der Aufgabe organisatorisch betraut.
Hohe Impfquote in der Pflege
Nicht nur in Kliniken gilt ab sofort die Corona-Impfpflicht, auch in Pflegeeinrichtungen müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Impfstatus offenlegen. Christian Stollmeier, Pflege-Abteilungsleiter beim DRK Cuxhaven/Hadeln berichtet, wie es aktuell in den Einrichtungen aussieht: "Es sind nicht alle Mitarbeiter geimpft. Die Quote der ungeimpften Mitarbeiter ist allerdings sehr gering. Lediglich zwei von rund 525 Mitarbeitern, die unter die Impfplicht fallen, sind ungeimpft." Eine Mitarbeiterin habe ihr Arbeitsverhältnis auf Grund einer fehlenden Impfung gekündigt. Innerbetriebliche Konsequenzen seien für die Ungeimpften nicht vorgesehen, sagt Stollmeier: "So lange wie durch die Behörden kein Berufsverbot oder ein Betretungsverbot ausgesprochen wird, arbeiten die ungeimpften Kolleginnen und Kollegen bei uns ganz normal weiter."
Kommen Beschäftigungsverbote?
Allerdings müssen die beiden beim Gesundheitsamt gemeldet werden. Diese Meldung erfolgt ausschließlich über ein Onlineportal des Landes Niedersachsens, an das der Landkreis Cuxhaven angeschlossen ist. Die ersten 14 Meldungen für den Kreis Cuxhaven seien bereits am Mittwoch eingegangen. Aber erst nach Ablauf der 14 Tage könne die Behörde beginnen, zu reagieren und die Einzelfälle zu prüfen, so Kreis-Pressesprecherin Kirsten von der Lieth. Ob und in welcher Form es danach jedoch zu behördlichen Sanktionierungen wie Bußgeldern, patientenferne Einsatzanordnungen oder sogar Beschäftigungsverboten komme, sei gegenwärtig noch gar nicht akut und werde entsprechend dauern. Schließlich laufe vorgeschaltet ein Verwaltungsverfahren mit Informationsschreiben sowie Anhörungen, erläutert Kirsten von der Lieth. (wip/may)