Corona-Krise: Kein Verbot für Vatertagstouren in Cuxhaven und umzu
KREIS CUXHAVEN. Vatertagstouren erfreuen sich im Kreis Cuxhaven größter Beliebtheit. Väter und andere Ausflügler müssen sich in diesem Jahr aber auf Kontrollen einstellen.
Verbote sind geeignetes Mittel
Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hält besondere Verbote in diesem Jahr für ein geeignetes Mittel. "Gerade wenn man gewahr ist, dass es an einem Ort in den letzten Jahren ausgeufert ist, könnten sie in diesen besonderen Zeiten sinnvoll sein, damit Abstand gehalten wird", sagte Sprecher Thorsten Bullerdiek.
Grundsätzlich nicht verboten
In Cuxhaven und umzu gibt es kein generelles Verbot für Vatertagstouren. Zwar weist Landrat Kai-Uwe Bielefeld darauf hin, dass Bollerwagentouren "in diesem Jahr nicht stattfinden sollten". Doch grundsätzlich untersagt sind die Ausflüge nicht.
Regeln gelten auch am Vatertag
Allerdings gelten auch an Christi Himmelfahrt die Verhaltensregeln zum Schutz vor dem Coronavirus. Daher müssen sich auch am Donnerstag, 21. Mai, alle Menschen an die Verordnungen halten. Das bedeutet: Abstandsgebot von 1,5 Meter. Seit Montag darf in Niedersachsen zwar wieder eine unbegrenzte Anzahl an Personen zusammenkommen und auch in der Öffentlichkeit unterwegs sein. Allerdings müssen alle teilnehmenden Personen aus maximal zwei Haushalten kommen.
Kontrollen im Nachbarkreis
Im Kreis Stade kündigte die Polizei verstärkte Kontrollen an. Auch Landrat Michael Roesberg (parteilos) erklärte: "Bollerwagentouren sollten in diesem Jahr nicht stattfinden!" Verbote gebe es aber auch hier nicht. Der Kreis verweist auf die aktuellen Vorschriften des Landes zur Einschränkung physischer Kontakte. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot von 1,5 Meter gefährden, seien untersagt. "Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien."
Kein Ausschank in Aurich
Der Landkreis Aurich in Ostfriesland untersagt an Christi Himmelfahrt in den Außenbereichen von Gaststätten und Restaurants, alkoholische Getränke auszuschenken oder zu verzehren. Laut der Allgemeinverfügung ist auch der Außer-Haus-Verkauf verboten. Der Landkreis argumentiert darin, dass sie Ziel vieler Fahrradtouren am Vatertag seien. Auch Autodiscos und andere Autoveranstaltungen sind an dem Tag verboten. (red/dpa)
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