Als sich Sympathisanten der "Spaziergänger" am Donnerstag vor dem Cuxhavener Amtsgericht versammelten, galt die Allgemeinverfügung noch nicht. Foto: Kramp
Als sich Sympathisanten der "Spaziergänger" am Donnerstag vor dem Cuxhavener Amtsgericht versammelten, galt die Allgemeinverfügung noch nicht. Foto: Kramp
Ob vorab angezeigt oder spontan 

Cuxhaven: Ab Sonntag FFP2-Maskenpflicht bei Versammlungen und Demos

von Maren Reese-Winne | 08.01.2022

KREIS CUXHAVEN. Angesichts steigender Infektionsszahlen und der sehr ansteckenden Omikron-Variante haben Stadt und Kreis Cuxhaven gehandelt. 

Innenminister Boris Pistorius und die Polizeidirektion Oldenburg hatten schon Ende Dezember an die Kommunen appelliert, Allgemeinverfügungen zu erlassen, die für Versammlungen grundsätzlich das Tragen einer FFP2-Maske vorschreiben.

Stadt und Landkreis Cuxhaven haben nun reagiert: Ab dem morgigen Sonntag, 9. Januar, sind Teilnehmende in der Stadt sowie dem Landkreis Cuxhaven verpflichtet, bei Versammlungen unter freiem Himmel im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit) eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen.

Attest muss vorgezeigt werden

Davon befreit sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können - sie müssen aber jederzeit ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung sowie einen Ausweis dazu vorzeigen können. Für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 14 Jahren genügt ein textiler Mund-Nasen-Schutz. Jüngere Kinder brauchen keine Maske zu tragen. Die Versammlungsbehörden von Kreis und Stadt haben sich zuvor untereinander und mit der Polizeiinspektion Cuxhaven sowie dem Kreis-Gesundheitsamt abgestimmt. Die Allgemeinverfügungen treten am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft (also am morgigen Sonntag) und gelten vorerst bis zum 31. Januar. In voller Länge sind sie unter www.cuxhaven.de beziehungsweise www.landkreis-cuxhaven.de veröffentlicht.

Die Stadt geht in einer Pressemitteilung auf Hintergründe ein: Sie begleite als zuständige Versammlungsbehörde in Cuxhaven das regelmäßige Zusammenkommen der sogenannten "Sonntagsspaziergänger" seit dem Frühjahr 2021. Dabei würden die angezeigten Versammlungen von der Ordnungsbehörde der Stadt Cuxhaven stets neu bewertet und den jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen und -Verordnungen angepasst.

Schutz erhöhen

Bei den aktuellen Teilnehmerzahlen sei eine durchgehende Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen - insbesondere das Abstandsgebot - nicht zu gewährleisten. Die steigenden Infektionszahlen sowie die besonders ansteckende Omikron-Variante rechtfertigten die generelle FFP2-Maskenpflicht für Versammlungen jeglicher Art.

Die Leitung der "Sonntagsspaziergänger" sei bei der Anzeige ihrer nächsten Versammlung von der zuständigen Behörde informiert worden. Die Polizei werde die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen kontrollieren.

Grundrecht sichern - aber geschützt

Die Polizeidirektion Oldenburg, zu der auch die PI Cuxhaven gehört, hat sich längst positioniert: Das Versammlungsgesetz diene dem Schutz der Meinungsäußerung und Meinungsbildung. Um die Ausübung dieses Grundrechtes zu gewährleisten sowie die Rechte Dritter zu wahren, könnten jeder Versammlung sowohl vorher als auch währenddessen Beschränkungen auferlegt werden. Bei nicht angezeigten Versammlungen liege die Zuständigkeit grundsätzlich bei der Polizei. Für diese Spontanversammlungen wurde im Bereich der Polizeidirektion Oldenburg schon länger eine FFP2-Maskenpflicht angeordnet; die neuen Allgemeinverfügungen schaffen nun einen rechtlichen Rahmen für alle Veranstaltungen dieser Art.

"Verstöße werden konsequent verfolgt", kündigt Polizeipräsident Johann Kühme an. Dies könne zum Ausschluss einzelner Personen führen. Zur Beweissicherung werde die Polizei Personalien feststellen beziehungsweise je nach Einsatzlage auch Videoaufzeichnungen anfertigen.

Gehört zur Demokratie

Das Versammlungsrecht sei ein wichtiger Baustein unserer Demokratie und dürfe auch für Coronaleugner und -leugnerinnen sowie Impfgegner und -gegnerinnen nicht infrage gestellt werden - "unabhängig davon, wie abstrus einzelne Ansichten sind", räumte Johann Kühme Anfang dieser Woche ein. Er riet den jedoch den Beteiligten, zu erkennen, dass man in Deutschland überhaupt nur noch demonstrieren könne, weil sich so viele Menschen hätten impfen lassen und sich an die Corona-Regeln hielten. "Hätte sich der Großteil der Bevölkerung so verhalten wie die Coronaleugner und -leugnerinnen sowie die Impfgegner und -gegnerinnen, wäre das öffentliche Leben völlig zum Erliegen kommen", so der Polizeipräsident.

Polizei erklärt Hintergründe des Donnerstag-Treffens

Beobachter und Beobachterinnen verwunderte es indessen, dass bei der Versammlung von knapp 30 "Sonntagsspaziergängern" am Donnerstag vor dem Cuxhavener Amtsgericht so gut wie kein Beteiligter eine Maske trug. Die Versammlung war vorab der Stadt Cuxhaven nicht angezeigt, im Messenger-Dienst Telegram jedoch angekündigt worden.

Frauen und Männer fielen einander bei dem mehrstündigen Treffen, bei der auch Musik aus einem Lautsprecher abgespielt wurde, um den Hals. Um sie herum hatten sich zahlreiche Polizeikräfte postiert.

Nachdem die Anwesenden durch Kräfte der Stadt und der Polizei angesprochen worden seien, habe die Versammlungsleiterin die Veranstaltung vor Ort noch formell angezeigt, berichtet Stephan Hertz, Sprecher der Polizei Cuxhaven. Die Regeln der Allgemeinverfügung hätten zu dem Zeitpunkt noch nicht gegolten.

Es seien Ordner benannt worden und die Polizei habe weiter einzelne Personen angesprochen. Wenn diese einem Haushalt angehörten, durften diese auch näher beieinander stehen.

Die Anwesenden wollten das Begrüßungskomitee für einen der Ihren nach dessen Gerichtstermin bilden. Die Begrüßung sei dann auch nach den Vorgaben der Polizei verlaufen, so Hertz: einzeln und nacheinander. Die Personen hätten dabei (bei Bedarf von der Polizei ausgehändigte) FFP2-Masken getragen.

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Maren Reese-Winne

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

mreese-winne@no-spamcuxonline.de

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