
Arztpraxen in Cuxhaven bieten gemeinsame Sonderimpfaktion an
CUXHAVEN. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wollen in Cuxhaven in Form einer gemeinsamen Sonderimpfaktion aus dem Engpass heraushelfen - und bitten um einen kühlen Kopf.
"Es müssen in kurzer Zeit ungefähr eine Million Menschen in Niedersachsen ,geboostert‘ werden, ungefähr 25 000 im Monat im Raum Cuxhaven", stellt Dr. Imke Geest, Vorsitzende des Ärztevereins Cuxhaven, fest. Auf der jüngsten Versammlung des Vereins Anfang November haben sich Kolleginnen und Kollegen aus Cuxhaven - "die übrigens schon impfen wie verrückt", wie Imke Geest betont - auf Impf-Aktionstage verständigt, an denen in einigen Praxen konzentriert weitere Impftermine angeboten werden.
Währenddessen stellen andere Praxen die Notfallversorgung sicher. Dieses besondere Engagement begründet Imke Geest mit der Überzeugung der Ärzteschaft, dass ausreichend Impfungen - sowohl Erst- bzw. Zweitimpfungen zur Grundimmunisierung als auch die Auffrischimpfung (Boostern) - unerlässlich für den Weg aus der Pandemie sind.
Wollen auf Bedürfnisse eingehen
"Die Ärztinnen und Ärzte möchten der Bevölkerung helfen - vor allem, wenn noch Fragen da sind." Das gelte zum Beispiel bei speziellen Vorerkrankungen. Abgesehen davon gelte es jetzt, schnell möglichst viele Menschen zu impfen.
Sie sind dabei
Im einzelnen handelt es sich um folgende Termine: (bitte unbedingt vorher anmelden!)
Die an den Impftagen einsatzbereiten Notfallpraxen werden bei Bedarf am Telefon bekannt gegeben.
Alle Kräfte bündeln
m den großen Andrang zu bewältigen, sei es unerlässlich, alle Kräfte zu bündeln, ist der Vorstand des Ärztevereins - neben Dr. Imke Geest sind dies Stellvertreter Dr. Kai Dehne und Beisitzer Dr. Benjamin Frick - überzeugt. Niedergelassene Ärzte, mobile Impfteams und Betriebsärzte müssten dabei zusammenwirken.
Berechtigte seien daher auch gut beraten, die Impftermine der durch den Landkreis Cuxhaven beauftragten mobilen Impfteams wahrzunehmen, betont Dr. Imke Geest. Diese Termine werden auch ohne Anmeldung angeboten.
Über ihren Patientenstamm hinaus impfende Ärztinnen und Ärzte könnten sich außerdem in die Arztauskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen eintragen (www.arztauskunft-niedersachsen.de). Patientinnen und Patienten können in der Suchfunktion ihren Wohnort und bei den Suchkriterien unter "Besonderheiten" das Stichwort "Corona-Impfung anklicken. Noch in dieser Woche werde die Kassenärztliche Vereinigung außerdem im Landkreis bis zu fünf Schwerpunktpraxen für das Impfen ausschreiben, ergänzt Dr. Geest.
Ernst für Ungeimpfte
ie derzeitige Lage stuft sie als "ernst" insbesondere für Ungeimpfte ein, noch eindringlicher ist aber ihr Appell, Ruhe zu bewahren, um den von viel Panik geprägten Run auf die Booster-Impfungen zu entzerren: Die doppelte Impfung schütze sehr gut vor schweren Krankheitsverläufen, und das auch über sechs Monate (bei Johnson & Johnson vier Monate) hinaus. Es sei völlig ausreichend und solidarisch gegenüber den vorrangig Berechtigten, sich erst nach Ablauf dieser Zeit um einen Termin zur Auffrischung zu kümmern. Impfstoff sei genügend da.
Praxisteams an den Grenzen
Ein klarer Kopf helfe auch, die in allen Praxen an ihre Grenzen geratenden medizinischen Fachangestellten zu entlasten, die pausenlos mit Erklären und Vertrösten beschäftigt seien. Für die Ärztinnen und Ärzte könnten in dieser Situation nur die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) bindend sein.
Überhaupt nicht hilfreich sei hingegen die Diskrepanz zwischen den Empfehlungen der Stiko und immer neuen, nicht abgestimmten Ratschlägen aus der Politik. Wenn Gesundheitsminister Jens Spahn die Booster-Impfung plötzlich allen Personen über 18 auch mit einem Abstand von weniger als sechs Monaten nach der Zweitimpfung empfehle, riskiere er einen Dammbruch, bei dem ältere und schwerkranke Menschen ins Hintertreffen gerieten, denn es sei schwerlich möglich, 56 Millionen Menschen auf einmal zu impfen. Auch Drängeln sei da nicht hilfreich.
Sie sind dran
Zum Impfen oder Auffrischen sind laut Stiko als erstes folgende Gruppen (jeweils nach Ablauf von sechs Monaten nach der Zweitimpfung) aufgerufen: