
In der Nordersteinstraße in Cuxhaven gilt wie überall in Niedersachsen in vielen Geschäften ab sofort die 2G-Regel. Foto: Reese-Winne
Impfnachweis ja, FFP 2 nicht Pflicht
Cuxhaven: Das bedeutet die neue Corona-Verordnung für Ihren Einkauf
KREIS CUXHAVEN. Am heutigen Sonntag ist die neueste niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten - mit der 2G-Regel für den Einzelhandel. Wann gilt sie, wann nicht?
Grundsätzlich legt die Verordnung ab Warnstufe 1 und für alle weiteren Warnstufen sowie regionale Hotspots (im Landkreis Cuxhaven gilt augenblicklich die Warnstufe 2) die 2G-Regel für den Einzelhandel fest. Das bedeutet, dass viele Geschäfte nur noch Geimpften und Genesenen offen stehen. Doch 2G gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
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