In der Nordersteinstraße in Cuxhaven gilt wie überall in Niedersachsen in vielen Geschäften ab sofort die 2G-Regel. Foto: Reese-Winne
In der Nordersteinstraße in Cuxhaven gilt wie überall in Niedersachsen in vielen Geschäften ab sofort die 2G-Regel. Foto: Reese-Winne
Impfnachweis ja, FFP 2 nicht Pflicht

Cuxhaven: Das bedeutet die neue Corona-Verordnung für Ihren Einkauf

von Maren Reese-Winne | 12.12.2021

KREIS CUXHAVEN. Am heutigen Sonntag ist die neueste niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten - mit der 2G-Regel für den Einzelhandel. Wann gilt sie, wann nicht?

Grundsätzlich legt die Verordnung ab Warnstufe 1 und für alle weiteren Warnstufen sowie regionale Hotspots (im Landkreis Cuxhaven gilt augenblicklich die Warnstufe 2) die 2G-Regel für den Einzelhandel fest. Das bedeutet, dass viele Geschäfte nur noch Geimpften und Genesenen offen stehen. Doch 2G gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Ausgenommen sind außerdem Geschäfte mit Gütern des täglichen Bedarfs oder zur Grundversorgung: Lebensmittel- und Getränkehandel; medizinische Produkte/Arzneimittel einschließlich Produkten von Optiker- und Hörgeräteakustikerbetrieben, des Orthopädieschuhmacher- und des Orthopädietechnik-Handwerks; Drogerie-, Sanitätshaus- und Reformhausgüter; Babybedarf; Gartenmarktgüter; Güter des Brennstoff- und Heizstoffhandels einschließlich Tankstellen; Tierbedarf- und Futtermittel; Blumenhandel/gärtnerischer Facheinzelhandels; Zeitungen, Zeitschriften und Bücher; Brief- und Versandhandel; Fahrkarten für den Personenverkehr; Güter zur Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Elektronikgeräten.

Ausgenommen sind auch Wochenmärkte und Weihnachtsbäumverkäufe.

Kontrolle verpflichtend und zulässig

Geschäftsleute anderer Branchen müssen und dürfen somit die Zutrittsberechtigung der Kundinnen und Kunden kontrollieren. Eine Bändchenlösung (zentrale Kontrolle, danach Zugang zu weiteren Einrichtungen möglich) ist zulässig.

Im Einzelhandel muss weiterhin nur eine medizinische Maske getragen werden. Neben FFP 2-sind somit weiter auch zertifizierte OP-Masken zulässig. Kinder unter sechs Jahren brauchen keine Maske zu tragen; bis zum Alter von 14 Jahren ist auch eine Stoffmaske zulässig.

Auch ungeimpfte Personen können vorbestellte Waren und Güter auf Bestellung außerhalb der Geschäftsräume unter Einhaltung des Mindestabstandes abholen.

Für Personal im Handel gilt 3G.

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Maren Reese-Winne

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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