
Cuxhaven: Frisch gedruckte 2G-Bändchen schon wieder überflüssig
CUXHAVEN. Entspannt shoppen trotz Auflagen? Cuxhavener Händler hatten bereits eine Lösung zur 2G-Regelung im Einzelhandel in petto. Doch just am Tag der Auslieferung wurden sie von der Realität überholt.
Die drei beteiligten Werbegemeinschaften hatten alles vorbereitet: Farbige Bänder herstellen lassen, mit denen sich Geimpfte oder Genesene ausweisen sollten. Plakate gedruckt, mit welchen die Kaufmannschaft auf das neue Kontrollmodell hinweisen wollte. Beides ist seit dem späten Donnerstagnachmittag Makulatur: Die schon vor Tagen thematisierte "Bändchen-Lösung" muss es (bis auf Weiteres) nicht geben. Grund: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die vom Land erlassene "2G"-Richtlinie für den Einzelhandel gekippt.
Geschäftsleute zogen am selben Strang
Einmal mehr zeige sich, wie schnell sich eine Situation in diesen Zeiten verändere: Im Cuxhavener Rathaus, wo man die Initiative von "Cuxhaven activ", der Werbegemeinschaft "City Cuxhaven" und der Interessengemeinschaft Lotsenviertel (wenn nicht mit Geldmitteln, so doch ideell und logistisch) unterstützt hatte, wurde man von besagtem OVG-Urteil überrascht. "Wichtig ist trotzdem, dass unsere Geschäftsleute bewiesen haben, dass sie handlungsfähig sind", betonte Cuxhavens Oberbürgermeister Uwe Santjer, nach dessen Dafürhalten die Bänder und Plakate noch nicht ins Altpapier wandern sollten: Man könne nur schwer absehen, so der OB sinngemäß, wie sich die Verordnungslage in kommenden Wochen und Monaten gestalte. Für den Fall des Falles seien die örtlichen Händler nun immerhin schon gerüstet. Deren Sprachrohre hatten sich noch am Donnerstagmittag zu einem Pressetermin verabredet. Das in diesem Rahmen vorgestellte Modell sah vor, den Leuten den Zutritt zu Geschäften zu erleichtern: Unter den bislang geltenden "2G"-Regeln mussten Kunden an jeder Ladentür ein gültiges "Geimpft"/"Genesen"-Zertifikat sowie den Personalausweis vorzeigen.
Bändchen sollte den Zutritt beschleunigen
Eine Prozedur, die sich beim Bummeln naturgemäß wiederholte und geeignet schien, die Shopping-Laune nachhaltig zu trüben. "Das ist einfach lästig", bekannte Christian Bäcker, Vorsitzender der IG Lotsenviertel noch am Donnerstagnachmittag in einem Telefonat; ähnlich wie Ralf Duderstadt ("Cuxhaven activ"), Susanne Weigand und Günter Wichert (beide "City Cuxhaven") verwies Bäcker auf die Gemeinschaftsleistung der Kaufmannschaft. Jene hatte sich auf ein Prinzip verständigt, das vorsah, Kundinnen und Kunden nach Vorlage der entsprechenden "2G"-Nachweise mit einem nicht-übertragbaren, eine Woche lang gültigen Bändchen auszustatten. Um das Handgelenk getragen, sollte dieser "Ausweis" die ansonsten fortwährend nötigen Kontrollen ersetzen. "Das nützt auch uns Händlern", war Ralf Duderstadt überzeugt. Er sprach davon, dass sich Rückstaus vor örtlichen Geschäften verhindern ließen - weil das Personal imstande ist, Bändchen-Träger (nach kurzem Blick auf das Handgelenk) einfach durchzuwinken.
Gericht kippt "2G" im Einzelhandel
Aufgrund des Urteils erübrigen sich im niedersächsischen Einzelhandel nun solche Kontrollen - genau wie die Notwendigkeit, dass sich Einkäufer legitimieren. Auch Nicht-Geimpfte, die seit Sonntag nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen konnten, dürfen angesichts der jüngsten Entwicklung wieder überall shoppen - sofern Ladenbetreiber nicht über ihr Hausrecht eigene Grenzen definieren. Gelegenheit einzukaufen oder letzte Geschenke zu besorgen, wird es am kommenden Wochenende in Cuxhaven reichlich geben: Ein in Verbindung mit der Bändchen-Lösung angekündigter verkaufsoffener Sonntag (am 19. Dezember in der Innenstadt) bleibt bestehen. Und am morgigen Sonnabend kann man (Grund ist das Weihnachtsgeschäft) in der "City" frei parken.