
Warum der Cuxhavener Fischmarkt nur noch dreimal im Jahr stattfinden darf
CUXHAVEN. Immer sonntags fand zwischen April und Oktober einmal pro Monat der Fischmarkt am Alten Fischereihafen statt - doch das ist seit diesem Jahr anders. Die beliebte Attraktion darf nur noch dreimal im Jahr stattfinden.
Der Cuxhavener Fischmarkt lockt seit Jahrzehnten Tausende Besucher, Einheimische wie Urlauber, zum Alten Fischereihafen. Das bunte Treiben mit Marktständen, Buden, Flohmarkt und Rummel ist beliebt und hat Tradition. Bislang war es üblich, dass der Fischmarkt zwischen April und Oktober einmal monatlich sonntags stattfindet. Das hat sich in diesem Jahr geändert, sehr zum Leidwesen der Schausteller und Marktbeschicker.
Bereits während der Corona-Hochphase konnte der Fischmarkt nur in sehr eingeschränktem Maß stattfinden. Doch in diesem Jahr darf die Veranstaltung nur an insgesamt drei Sonntagen im Jahr überhaupt stattfinden - und das hat nichts mit der Pandemie zu tun.
Für den Unternehmer Peter Friedrichs aus Geestland ist die drastische Einschränkung der Fischmarkttage völlig unverständlich. Der 70-Jährige beliefert Händler mit Produkten für die Fahrzeugpflege, Reinigungs- und Pflegemitteln aus der Produktion seiner Firma Pit-Chemie, die auf Veranstaltungen wie dem Fischmarkt verkauft werden. "Für viele meiner Geschäftskunden hängt die ganze Existenz an Märkten wie dem Fischmarkt in Cuxhaven."
Friedrichs hatte sich nach eigenen Worten selbst an die Marktmeisterin der Stadt gewandt, um die Hintergründe zu erfahren, habe allerdings keine Auskunft erhalten. Auf Nachfrage unserer Zeitung teilte die Stadt nun die Hintergründe für die stark reduzierten Termine für den Fischmarkt mit: "Die Sonn- und anerkannten Feiertage sind bekanntlich Tage der allgemeinen Arbeitsruhe (§ 3 NFeiertagsG). Der Cuxhavener Fischmarkt ist als Marktveranstaltung nach der Gewerbeordnung festgesetzt und wird daher als Marktveranstaltung behandelt und bewertet", schickt der Pressesprecher der Stadt, Marcel Kolbenstetter vorweg.
"Eine kürzlich durchgeführte Prüfung hat ergeben, dass der Fischmarkt leider aus gesetzlichen Vorgaben nicht mehr in der Häufigkeit durchgeführt werden kann. Laut Ausnahmeregelung in § 14 Abs. 1 Nr. 4 b NFeiertagsG dürfen für Märkte dieser Art im selben Ortsteil jährlich nicht mehr als vier Ausnahmen genehmigt werden." Darunter fielen eben auch Märkte, die von gewerblichen Veranstaltern betrieben werden. Kolbenstetter: "Da das jährliche Hafenfest ebenfalls stattfindet und auch als Marktveranstaltung festgesetzt ist, können für den Fischmarkt im Jahr nur noch drei Ausnahmen nach NFeiertagsG stattfinden, sodass wir als zuständige Behörde dieser gesetzlichen Vorgabe nachkommen müssen und werden."
Soweit diese Erklärung. Nun drängt sich die Frage auf, ob es nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz in den vergangenen Jahren überhaupt rechtmäßig gewesen ist, den Fischmarkt in der Häufigkeit - einmal pro Monat - stattfinden zu lassen. Dazu gibt es bislang jedoch keine Antworten.
"Ein herber Verlust"
Peter Friedrichs nimmt die Begründung der Stadt mit Enttäuschung zur Kenntnis. "Das ist ein herber Verlust für die Marktbetreiber und die Händler. Aber auch ein großer Verlust für die vielen Urlauber, für die der Fischmarkt ein echter Anziehungspunkt geworden ist." Eine Attraktion im stadtnahen Hafenumfeld fällt damit mehr oder weniger ins Wasser.
Zuletzt hatte der Fischmarkt am 5. und 6. Juni über die Pfingstfeiertage stattgefunden. Das nächste Mal ist er erst wieder am 2. und 3. Oktober.