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Rechtsanspruch auf Krippenplatz

Das Recht auf Kinderbetreuung

30.05.2013 Zuletzt aktualisiert: 14.06.2022 23:27 Uhr

KREIS CUXHAVEN Der Stichtag rückt näher. Ab August haben Eltern das Anrecht auf einen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind. Dieser Rechtsanspruch für einen Krippenplatz gilt zu 100 Prozent, ist individuell einklagbar und hat mit den regional unterschiedlich errechneten Bedarfsquoten zwischen 30 und 50 Prozent nichts zu tun.

Die Bundesregierung rechnete zunächst mit 35, dann mit 39 Prozent. Der Städte und Gemeindebund rechnet mit 50 Prozent Bedarf. Dieser Rechtsanspruch gilt übrigens auch für unter einjährige Kinder, wenn beide Elternteile arbeiten, in Ausbildung oder arbeitssuchend sind. Nicht überall kann der tatsächliche Bedarf für einen Krippenplatz erfüllt werden. Insbesondere gilt dies, wenn die Anzahl der Vormittagsplätze nicht ausreicht. Jüngst hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg klargestellt, dass ein Nachmittagsplatz nicht den Anspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllt. Vor dem Hintergrund wird der Stellenwert individueller und flexibler Kinderbetreuung durch Tagespflegepersonen entweder zu Hause oder in Großtagespflegestellen immer höher.

Derzeit gibt es etwa 170 Tagesmütter mit abgeschlossener Qualifizierung durch Kurse bei der VHS oder der Ländlichen Erwachsenenbildung im Landkreis. Die Kreisverwaltung schätzt, dass sich knapp ein Drittel der Eltern von unter Dreijährigen für eine Betreuung in der Tagespflege entscheiden. Die Not mancher Kommune, ab August womöglich nicht genügend Betreuungsplätze vorzuhalten, könnte durch das Angebot der Tagespflegepersonen gelindert werden.

Neues Kita-Gesetz

Die Niedersächsische Landesregierung hat angekündigt, im Herbst mit der Überarbeitung des Kindertagesstättengesetzes zu beginnen und ein neues Kinderförderungsgesetz zu schaffen. Für den Vorstand der Landeselternvertretung der Niedersächsischen Kindertagesstätten Grund genug, Forderungen aufzustellen. Angela Heinssen aus Lühe, selbst Betreiberin von Großtagespflegestellen im Landkreis Stade und in Hemmoor-Westersode, gehört dem Vorstand der Kita LEV seit Kurzem an und formuliert einige Ziele für die Modernisierung des Gesetzes: Mehr Rechte für Elternvertretungen, bessere Betreuungsqualität, Mindestbetreuungszeit von sechs Stunden, Rechtsanspruch auf Inklusion an Kindergärten, Festlegung der Qualität in der Nachmittagsbetreuung von Schulkindern, mehr Rechte für die Kindertagespflege.

„Was muss rein ins neue KitaG“ lautet das Thema eines Kinderbetreuungskongresses in Stade am 8. Juni (ab 10 Uhr, CFK-Valley). Es sprechen Experten zur Betreuungsqualität, Inklusion an Kindergärten, Nachmittagsbetreuung an Grundschulen, Rechte der Eltern und Elternvertreter. Zugesagt haben ihre Teilnahme die SPD-Landtagsabgeordneten Petra Tiemann (Stade) und Uwe Santjer (Cuxhaven), der Bundestagskandidat der Grünen Michael Lemke und die Vorsitzende der Frauen Union im Landkreis Stade, Silja Köpke.

Bereits am Montag, 3. Juni, lädt der SPD-Ortsverein Hemmoor zu einer Informationsveranstaltung zum Thema ein. Ab 19.30 Uhr wird im Osteland-Festhaus in Osten über „Unsere Kitas – Garant für die frühkindliche Bildung!?“ diskutiert. Auch hier wird Uwe Santjer teilnehmen sowie Erika Stüben-Kaiser, Leiterin des Familienbildungszentrums Buxtehude, und die Juristin und Tagesmutter Angela Heinssen.

Von Ulrich Rohde

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