Diese Corona-Regeln gelten ab heute im Kreis Cuxhaven
KREIS CUXHAVEN. Heute tritt die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen in Kraft. Die wichtigsten Regeln und Änderungen für den Kreis Cuxhaven im Überblick.
Private Treffen
Bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre, vollständig geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mit eingerechnet. Eine Ausnahme gibt es für Treffen (z.B. Kindergeburtstage), die mit bis zu zehn Kindern bis einschließlich 14 Jahren möglich sind. In öffentlichen Räumen muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden.
Veranstaltungen
Großveranstaltungen, wie Konzerte oder Sportveranstaltungen, sind mit Zuschauern wieder möglich. Jeder Besucher muss einen negativen Testnachweis vorlegen. Am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.
Gastronomie (Innen & Außen)
Die Innenbereiche von Gastronomiebetrieben dürfen mit entsprechendem Hygienekonzept wieder öffnen. Am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden. Geschlossene private Feiern sind mit negativem Test für bis zu 100 Personen erlaubt. Die Testpflicht in der Innen- und Außengastronomie entfällt. Kantinen und Mensen dürfen innen und außen mit einem entsprechenden Hygienekonzept öffnen. Auch Bars und Clubs dürfen öffnen, mit halber Auslastung und negativem Test der Besucher. Gastronomen müssen weiterhin die Kontaktdaten der Gäste erheben.
Hotels, Camping, Ferienwohnungen
Neu ist, dass Hotels, Ferienwohnungen, Jugendherbergen, Wohnmobilstell- und Campingplätze sowie Bootsliegeplätze, etc. ab sofort mit 100 Prozent ihrer Kapazität ausgelastet werden dürfen (bislang waren es 60 Prozent). Ein negativer Testnachweis bei der Anreise sowie zweimal pro Woche während des Aufenthalts bleibt weiterhin Pflicht. Neu ist hingegen, dass hoteleigene Hallenschwimmbäder und Saunen für Beherbergungsgäste geöffnet werden dürfen. Beherbergungsbetriebe müssen zudem ein Hygienekonzept vorhalten.
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Touristische Bus-, Schiffs- und Kutschfahrten
Neu ist, dass touristische Busreisen mit Hygienekonzept sowie ohne Kapazitätsbeschränkung zulässig sind. Jedoch wird ein negativer Testnachweis benötigt und das Tragen einer medizinischen Maske - auch am Sitzplatz - ist nötig. Touristische Schiffs- und Kutschfahrten mit entsprechendem Hygienekonzept sind zulässig, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist außerhalb des Sitzplatzes Pflicht.
Diskotheken, Bars und Clubs
Bars und Clubs dürfen öffnen, mit halber Auslastung und negativem Test der Besucher. Betreiber müssen weiterhin die Kontaktdaten der Gäste erheben.
Zoos und Tierparks
Die Reduzierung der Besucherzahl sowie das durchgängige Tragen einer Maske in den Außenbereichen entfällt. Innenangebote sind ab sofort wieder möglich. Zudem muss in Gebäuden eine medizinische Maske getragen werden. Museen und Galeriendürfen wieder ganz öffnen. Für den Besuch ist jedoch ab sofort kein negativer Testnachweis mehr nötig. Besucherinnen und Besucher müssen eine Maske tragen.
Religiöse Veranstaltungen
Gottesdienste mit entsprechendem Hygienekonzept sind weiter möglich. In Innenräumen muss eine medizinische Maske getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Gemeindegesang ist wieder erlaubt. Hochzeit, Konfirmation Taufen Solange die Abstandsregelungen gewahrt bleiben, gibt es keine Beschränkung der Personenzahl bei Zeremonien. In Innenräumen muss eine medizinische Maske getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde.
Beerdigungen
Für Trauerandachten gibt es keine Beschränkung der Personenzahl, gleiches gilt für den Gang zum Grab. In Innenräumen muss eine medizinische Maske getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Gemeindegesang ist wieder erlaubt.
Freizeitparks
Werden wieder mit Hygienekonzept geöffnet.
Breitensport
Auch Erwachsene dürfen wieder Kontakt- und damit auch Mannschaftssport drinnen wie draußen betreiben.
Schwimmbäder
Frei- und Hallenbäder dürfen unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes wieder öffnen.
Solarien, Saunen
Solarien dürfen mit entsprechendem Hygienekonzept öffnen, im Solarium muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden, es sei denn man wird gerade bestrahlt.
Einzelhandel
Der Einzelhandel darf wieder komplett öffnen - einzig ein Hygienekonzept muss vorgehalten werden. Zudem besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske).
Alten- und Pflegeheime
Alten- und Pflegeheime dürfen mit entsprechendem Hygienekonzept für Besucherinnen und Besucher öffnen. Für das Personal gilt dreimal wöchentlich eine Testpflicht. Jahrmärkte, Volksfeste Sie dürfen wieder stattfinden mit entsprechendem Hygienekonzept. Das Tragen einer medizinischen Maske ist Pflicht.
Körpernahe Dienstleistungen
Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur) dürfen weiterhin angeboten werden. Das Tragen einer medizinischen Maske ist Pflicht.
Prostitution
Sexarbeiterinenn und -arbeiter dürfen weiterhin unabhängig von der Inzidenz ihre Dienste nicht anbieten.
Spielbanken, Spielhallen, Wettbüros
Sie dürfen mit erhöhten Anforderungen an die Hygienekonzepte öffnen. Im Inneren muss eine medizinische Maske getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen ist.
Stadtführungen
Neu ist, dass Stadtführungen sowie Führungen durch die Natur und Landschaft mit entsprechendem Hygienekonzept wieder erlaubt sind.