
Diese Corona-Regeln gelten an Weihnachten im Kreis Cuxhaven
KREIS CUXHAVEN. Von den neuen Corona-Regeln sind nunmehr auch Geimpfte oder Genesene im Landkreis Cuxhaven nicht ausgenommen. Und das bis Mitte Januar.
Es bleibt dabei: Ab dem 27. Dezember 2021 werden private Feiern und Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen auf bis zu zehn Personen begrenzt. "Diese neue Regelung sowie die anderen Regeln der Weihnachts- und Neujahrsruhe werden zeitlich ausgedehnt bis zum 15. Januar 2022", so die Presseabteilung der Niedersächsischen Landesregierung am Mittwoch. Die dazugehörige Änderungs-Verordnung soll am Donnerstag folgen.
Der Landkreis Cuxhaven meldet darüber hinaus folgende Corona-Regeln für das Weihnachtsfest im Familienkreis:
- Bei Zusammenkünften mit mehr als zehn Personen besteht eine zusätzliche Testpflicht für alle, die weder geboostert sind noch nach vollständiger Impfung eine Durchbruchsinfektion überstanden haben.
Corona-Regeln für private Feiern
- Der Besuch einer Teststation wird empfohlen. Über die Feiertage geöffnete Teststationen finden Sie hier. Ausreichend ist während der Weihnachtsruhe aber ein Selbsttest, kontrolliert von der Gastgeberin/dem Gastgeber oder einer von diesen beauftragten Person, so der Landkreis Cuxhaven. Kinder und Jugendliche müssen sich nicht testen lassen. Während der privaten Weihnachtsfeier muss keine Maske getragen werden.