Auf dem Areal an der Duhner Spitze soll eine Seniorenresidenz mit dem Schwerpunkt Kurzzeitpflege, außerdem eine auf mehrere Baukörper verteilte Ferien- und Dauerwohnanlage entstehen. Foto: Koppe
Auf dem Areal an der Duhner Spitze soll eine Seniorenresidenz mit dem Schwerpunkt Kurzzeitpflege, außerdem eine auf mehrere Baukörper verteilte Ferien- und Dauerwohnanlage entstehen. Foto: Koppe
Keine Verfahrensverstöße

Duhner Spitze: Bauprojekt-Gegner scheitern mit Beschwerde beim Ministerium

von Kai Koppe | 21.12.2020

CUXHAVEN. Anrainer meinten, einen Verfahrensfehler zu erkennen - entsprechende Bedenken wies die Aufsichtsbehörde vor wenigen Tagen zurück.

Das Ministerium erkennt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan für die Duhner Spitze keine Verstöße.  Bei der Aufstellung des Bebauungsplans "Rugenbarg" sei die Stadtverwaltung korrekt vorgegangen: So beantwortet das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz ein Schreiben, mit welchem Beschwerdeführer das in der Bevölkerung umstrittene Bauvorhaben an der Duhner Spitze zu stoppen versuchten.

Beteiligung korrekt

Für Projektkritiker bedeutet der Antwortbrief eine Schlappe. Setzt ihnen die Aufsichtsbehörde doch auseinander, dass in Sachen Öffentlichkeitsbeteiligung alles mit rechten Dingen zugegangen ist. 

Es seien keine Fehler oder Verstöße gegen geltendes Recht erkennbar, soll es sinngemäß in einer Stellungnahme des Ministeriums heißen, das von Bürgerseite aus im September 2020 eingeschaltet worden war.

 Konkret ging es dabei um die Frage, ob der Entwurf des Bebauungsplans 38/1 "Rugenbarg" in seiner 6. Änderung nicht erneut hätte ausgelegt werden müssen, nachdem mit der künftigen Oberflächenentwässerung zusammenhängende Details modifiziert worden waren.

Fachaufsicht hält keine Neuauslegung für nötig

Aus Sicht der Beschwerdeführer ergaben sich erhebliche Veränderungen, die nach deren Dafürhalten eine erneute öffentliche Auslegung des B-Plan-Entwurfs notwendig gemacht hätte. 

Die angerufene Behörde jedoch widersprach: Dass Regenwasser auf dem Areal versickern kann, steht nach deren Auffassung nach einem geologisches Gutachten aus dem Jahr 2019 außer Frage. 

Schutz des Seedeichs

Der Umstand, dass die Lage einiger Rigolen (um die geht es aus Sicht der Beschwerdeführer) in der aktuellen Planskizze verändert wurden, beeinträchtigt aus Sicht der Fachaufsicht weder die Entwässerungssituation, noch verändert es nach Meinung des Ministeriums in nennenswerter Hinsicht die bisherigen Pläne. Der Schutz des nahe gelegenen Seedeichs soll der wesentliche Grund für die von Anrainerseite monierte Verlegung gewesen sein.

Keine Formfehler anzulasten

Nach Angaben aus Ratskreisen machte die Fachaufsicht in ihrem Antwortschreiben noch einmal deutlich, nicht in ein Planungsverfahren eingreifen zu können, wenn einer in diesen Belangen souveränen Kommune keinerlei Formfehler anzulasten seien.

Diesen Hinweis soll in der vergangenen Woche auch der Oberbürgermeister an die Mitglieder des Verwaltungsausschusses weitergegeben haben. Für jenen Teil des Rathauses, der für die Bauleitplanung zuständig ist, bedeutet die Stellungnahme des Ministeriums eine Bestätigung.

"Das motiviert mein Team"

 "Das motiviert mein Team", bestätigte Baudezernent Martin Adamski auf Nachfrage unserer Redaktion. Zugleich belegt die Einschätzung der Fachaufsicht nach Adamskis Worten, dass sein Ressort keineswegs auf dem Holzweg gewesen sei, sondern verantwortungsvoll arbeite und den Ratsgremien seriöse Beschlussvorlagen vorlege. 

Weitere Schritte vorbehalten

Der Rat der Stadt hatte der Aufstellung des Bebauungsplans Ende Oktober mit 27 Ja-Stimmen, vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen grünes Licht erteilt. Für eine "rote Ampel" gegen das Projekt plädierte in der Sitzung Elke Schröder-Roßbach. Die Grünen-Ratsfrau behielt sich weitere Schritte zur Prüfung des Verfahrens vor, deren Ergebnis aber noch aussteht.

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Kai Koppe

Redakteur
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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