Tierquälerei?

Duhner Wattrennen: Peta stellt Strafanzeige

19.09.2016

KREIS CUXHAVEN. Die Tierrechtsorganisation Peta hat nach eigenen Angaben erneut Anzeige wegen Tierquälerei gegen Verantwortliche des Duhner Wattrennens, das Kreisveterinäramt Cuxhaven und die Reiter gestellt. (cd)

Diesmal geht es um das Rennen vom 14. August 2016. Dieses Rennen fand unter hohen Tierschutzauflagen statt. So war der Einsatz von tierschutzwidrigen Hilfsmitteln wie herausziehbare Ohrstöpsel und Zungenbänder vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium untersagt worden. Peta hat jetzt bei einem Pferdeexperten ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.

Der kommt nach Sichtung von 54 Fotos zu dem Urteil, dass nicht nur die ausdrücklich verbotenen Hilfsmittel in diesem Sommer eingesetzt wurden, sondern auch Zäumung und Gebisse zu einem „erheblichen Leidensdruck“ bei den Pferden führten. Der Cuxhavener Rennverein beruft sich darauf, dass das Kreisveterinäramt dem Verein attestiert habe, dass alles in Ordnung gewesen sei. Das Veterinäramt sieht nach Sichtung der Fotos keinen Anlass, am Erfolg der Kontrollen zu zweifeln. „Das Gutachten spricht für sich“, meint Dr. Edmund Haferbeck, Rechtsexperte bei Peta. Unabhängig davon, dass trotz Verbots mehrere Pferde mit Ohrstöpseln zu sehen seien, fielen auch Ohrenkapuzen unter dieses Verbot, denn der Effekt sei derselbe.

Es sei der Staatsanwaltschaft Stade natürlich unbenommen, das Gutachten vom LAVES offiziell überprüfen zu lassen. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) war schon nach einer ersten Anzeige im Jahr 2015 von der Staatsanwaltschaft beauftragt worden und in einem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass es klare Anzeichen für Tierquälerei bei dem Rennen im Jahre 2014 gegeben habe. Auch diese Verstöße hatte Peta mit Fotos dokumentiert. Die Ermittlungen aus dem ersten Fall laufen noch, jedoch nur gegen Reiter und Halter. Auf Nachfrage bestätigte Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, dass die Polizei noch ermittele.

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