Kommen die E-Scoter? Roller-Verleih will in Cuxhaven Fuß fassen
CUXHAVEN. Ein Anbieter eines Scooter-Sharing-Modells hat die Stadt um Genehmigung für Abstellflächen ersucht.
Sie sind wendig, leicht und in Cuxhaven demnächst möglicherweise sogar zur Miete zu haben: Elektro-Tretroller (sogenannte E-Scooter) haben sich in einigen deutschen Großstädten vom Trend-Spielzeug zu einer Mobilitätslösung gemausert. Verleihfirmen sind Ende vergangenen Jahres im hiesigen Rathaus vorstellig geworden - mit dem Ziel, das Modell des Roller-Sharings an der Elbmündung zu etablieren.
"Lime" hat Genehmigung beantragt
Ernsthafte Ambitionen, solch ein E-Scooter-Verleihnetzwerk im Stadtgebiet aufzuziehen, verfolgt wohl zumindest einer der der Anbieter: Die deutsche Tochter-GmbH des US-amerikanischen Dienstleisters Lime hat bei der Stadt Cuxhaven inzwischen eine Erlaubnis für eine Reihe von Elektroroller-Abstellorten im öffentlichen Raum beantragt. Auf diesen E-Scooter-Stellflächen ständen die Roller einerseits für potenzielle Nutzer bereit. Andererseits müsste ein für die Fahrt von A nach B via Smartphone-App angemietetes Gefährt nach Gebrauch auch in einer ebensolchen Zone wieder abgestellt werden: Die Ausweisung klar definierter Rückgabeorte wäre städtischerseits sogar Bedingung.
Feste Rückgabeorte
Wenn sich ein einmal gestartetes Mietverhältnis allein an offiziellen Rückgabeorten beenden lässt, kann nach Auffassung der Verwaltung doch vor allem eines unterbunden werden: Dass ungenutzte E-Scooter "wild" abgestellt, dass heißt, nach Erreichen des individuellen Zielorts einfach liegen gelassen werden oder gar im nächstbesten Gebüsch landen. Für den Anbieter hätte eine solche Lösung den Vorteil, dass er seine E-Scooter nicht überall in der Stadt einsammeln müsste, heißt es beim Fachbereich Straße und Verkehr.
Gesprächsbedarf in der Verwaltung
Dessen Leiter, Andreas Westphal, sprach auf Nachfrage unserer Redaktion hin von einer Zahl 100 bis 200 Miet-Rollern, mit denen der Anbieter in Cuxhaven an den Start gehen wolle. Geht es nach Lime, dann kurven die mit einem Limetten-Logo versehenen Geräte schon in der bevorstehenden Saison durch Cuxhaven; zuvor besteht im Verwaltungsausschuss allerdings noch Gesprächsbedarf über die Zahl und die Standorte der erwähnten Abstellflächen, die sich das Unternehmen über eine Sondernutzungserlaubnis genehmigen lassen muss.
Rechtlicher Status entspricht dem Fahrrad
Das Stadtgebiet mit solchen E-Roller-Parkzonen "vollzupflastern" mache wenig Sinn, deutete Westphal im Vorwege an. Wenn Standorte jedoch mit Bedacht ausgewählt würden, so der Fachbereichsleiter ausdrücklich, könne das Leihkonzept, das nach dem Prinzip von Car- oder Bike-Sharing-Modellen funktioniert, für einen Ort wie Cuxhaven aber eine attraktive Ergänzung, wenn nicht gar eine Alternative zum Auto darstellen. Verkehrsrechtlich, fuhr Westphal fort, seien die maximal bis 20 km/h zu beschleunigenden Elektroroller übrigens "komplett wie Fahrräder zu behandeln".
An Radregeln halten
Leih-Scooter-Fahrer könnten folglich das örtliche Radwegenetz nutzen, müssten sich (Beispiel: Nordersteinstraße) aber auch den Regeln beugen, die für die mutmaßlich schnelleren Drahtesel gelten. Nichtsdestotrotz bedarf es sicher einer gewissen Gewöhnung, was den Umgang mit solchen E-Scootern angeht", erklärte Westphal auf andere Verkehrsteilnehmer gemünzt.