
"Echter Booster" oder nicht? Verwirrung um Johnson & Johnson-Impfstoff
KREIS CUXHAVEN. Es bleibt kompliziert: Wer die Erstimpfung mit Johnson&Johnson erhalten hat und mit Biontech oder Moderna zweitgeimpft ist, gilt mancherorts als "ungeboostert". Was jetzt getan werden sollte.
Wer seine Erstimpfung mit dem Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson und sogar die zusätzliche Impfung mit einem mRNA-Vakzin (Biotech-Pfizer oder Moderna) erhalten hat, sollte genau auf das Datum in seinem Impfpass achten. Möglicherweise wird schon die dritte Corona-Schutzimpfung fällig. Denn nur diese wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) und dem Robert-Koch-Institut (RKI) als "echter Booster" angesehen. Das kann bedeutsam werden, wenn man zum Beispiel in einem anderen Bundesland in einem Wirtshaus speisen möchte. Ohne Drittimpfung gilt man mancherorts nämlich als "ungeboostert".
Zweitimpfung nach vier Wochen empfohlen
Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt ausdrücklich denjenigen, die ihren ersten Impfschutz mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben, vier Wochen später eine zusätzliche mRNA-Impfung vornehmen zu lassen. "Das wird als Optimierung der Grundimmunisierung bezeichnet, ist aber kein Booster", weiß auch der Altenbrucher Arzt Dr. Klaus-Gerrit Gerdts.
Drittimpfung nach drei Monaten
Und er empfiehlt ausdrücklich wie auch das Gesundheitsministerium: "Nach mindestens drei Monaten sollte dieser Schutz mit der Drittimpfung mit einem mRNA-Wirkstoff wie Biontech oder Moderna aufgefrischt werden. Erst das ist der richtige Booster."
Problem sei, dass der Impfstoff von Johnsson & Johnson nach wie vor eine Zulassung zur Einmalgabe besitze, aber sich gezeigt habe, dass der alleinige Schutz tatsächlich nicht gegeben sei, so Dr. Gerdts.
Es bleibt weiter verwirrend: Gerade unter Bedingungen wie 2G plus kann sich der Impfstatus als wichtig erweisen. Doch die Bundesländer handhaben dies höchst unterschiedlich. Wer zum Beispiel in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz zusätzlich zur Erstimpfung mit Johnson & Johnson seine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten hat, gilt als "geboostert". In diesem Fall benötigt er folglich keinen zusätzlichen aktuellen Negativtest zum Beispiel fürs Restaurant.
Zwei Auffrischungen in Bayern nötig
Ganz anders allerdings in Bayern: Dort müssen zwei weitere mRNA-Auffrischungen nachgewiesen werden. Der Freistaat beruft sich auf die Empfehlung der STIKO und des RKI. Mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) sei erst die Drittimpfung mit dem mRNA-Vakzin zu bewerten, ist auch die Meinung der Pressestelle des Landkreises Cuxhaven, die sich ebenfalls auf die STIKO beruft. Dabei nimmt die Verwaltung aber lediglich Stellung zur virologischen Einschätzung, nicht aber zur gesetzlichen nach der Verordnung des Landes Niedersachsen.
In falsche Sicherheit gewiegt werden möglicherweise zurzeit diejenigen, die sich erst vor kurzem das mRNA-Vakzim als Zweitimpfung abgeholt haben. Wenn sie sich den QR-Code aufs Handy geladen haben, steht bei ihnen in der Corona-Warn App ebenso wie bei Drittgeimpften: "Sie haben nun alle derzeit geplanten Impfungen erhalten. Ihr Impfschutz ist vollständig." Doch sind sie de facto nur vermeintlich "geboostert - und sollten darauf achten, nach drei Monaten die dritte mRNA-Spritze abzuholen.