Bundesverwaltungsgericht

Elbvertiefung: Urteil am 28. November

17.11.2017

KREIS?CUXHAVEN. Die mündliche Verhandlung in Sachen Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht ist am Freitagabend zu Ende gegangen. (ur)

Die Städte Cuxhaven und Otterndorf sowie gut 50 Elbfischer, die vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen den Planfeststellungsbeschluss der Elbvertiefung geklagt haben, können sich einen Termin im Kalender notieren. Bereits am 28. November will der 7. Senat sein Urteil sprechen. Nach Ende der zweitägigen mündlichen Verhandlung sind die Erwartungen der Kläger jedoch gedämpft. Das Gericht unter Vorsitz von Andreas Korbmacher ließ kaum Zweifel daran, dass es an der Grundsatzentscheidung vom Februar dieses Jahres festhalten und den Argumenten der Planer der Fahrrinnenvertiefung folgen will.

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