Ferienwohnungen in Cuxhaven öffnen wieder - unter Auflagen
KREIS CUXHAVEN. Das Land Niedersachsen macht ab dem 11. Mai auch die Öffnung von Ferienwohnungen und Campingplätzen möglich. Doch es gibt Beschränkungen.
Die Niedersächsische Landesregierung hat jetzt einen Fünf-Stufen-Plan herausgegeben, mit dem "schrittweise viele Einschränkungen reduziert werden können". Für den Kreis Cuxhaven heißt dies konkret, dass mit der neuen Verordnung, die zum 6. Mai gültig wird, Zweitwohnungen und Dauercamping jeweils zur Eigennutzung wieder freigegeben sind. Die eingeschränkte touristische Nutzung der Anlagen ist voraussichtlich ab dem 11. Mai geplant.
Unter Auflagen können Ferienwohnungen wieder vermietet werden
Bedeutet: Ab dem 11. Mai können nicht nur Ferienwohnungen und -häuser mit einer Wiederbelegungsfrist von mindestens sieben Tagen vermietet werden. Bei Campingplätzen, Bootsliegeplätzen und Wohnmobilstellplätzen ist eine maximale Auslastung von 50 Prozent vorgeschrieben. Hinzu kommen zusätzliche Hygieneanforderungen an Gemeinschafseinrichtungen, wie sanitäre Anlagen. Auch die Beförderungsbeschränkungen auf die ostfriesischen Inseln entfallen.
Bei dem "Niedersächsischen Weg in einen neuen Alltag mit Corona" handelt sich um das bundesweit erste Gesamtkonzept dieser Art. Der Grund: Seit Anfang April gehen die täglichen Meldungen von Neuinfizierten langsam wieder zurück: "Der niedrigste Werktageswert mit 50 Neuinfektionen wurde am 27. April 2020 registriert", schreibt die Niedersächsische Staatskanzlei in ihrer Pressemitteilung vom 4. Mai.
Lockerungen unter Vorbehalt zu verstehen
Jedoch seien die Lockerungen unter Vorbehalt zu verstehen. So müssten die Infektionszahlen bei allen Lockerungen im Auge behalten werden: "Da eine entsprechende Entwicklung der Infektionszahlen erst nach zehn bis vierzehn Tagen festgemacht werden kann, wurde die dritte Stufe bewusst nach hinten geschoben", erklärt Justina Lethen, Pressesprecherin des Sozialministeriums, auf Nachfrage von CNV-Medien.
Weitere touristische Öffnungen hängen von Infektionsgeschehen ab
Mit der dritten Stufe ist die touristischen Öffnung von Hotels, Pensionen, Jugendherbergen mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent zum 29. Mai angedacht, jedoch zusätzlich unter dem Ausschluss von Fitness- und Wellnessbereichen und einer Wiederbelegungsfrist von mindestens sieben Tagen.
Landrat Kai-Uwe Bielefeld wirbt um Verständnis: "Gerade wir im Cuxland sind auf den Tourismus als 'weiße Industrie‘ angewiesen. Und kaum etwas trifft uns mehr als die Tatsache, dass der touristische Bereich von den geltenden Regelungen so sehr betroffen ist. Die Rechtslage lässt eine Öffnung allerdings noch nicht zu."
Von Julia Anders
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