
"Für alle Seiten unbefriedigend": Neue Corona-Verordnung sorgt in Cuxhaven für große Kritik
KREIS CUXHAVEN. Zur Überraschung vieler sind Coronatests schon seit Donnerstag in den allermeisten Fällen kostenpflichtig. Seit Mittwochabend steht die neue Corona-Verordnung fest. Für die Teststationen ist die Umstellung mit einem hohen Aufwand verbunden - ein Betreiber im Kreis Cuxhaven hatte deshalb am Donnerstag sogar schließen müssen.
Gegen 18.30 Uhr am Mittwochabend stand die finale Version der neuen Coronaverordnung, die seit Donnerstag gilt fest. "Wir haben keine sechs Stunden Zeit gehabt, um die vielen Veränderungen umzusetzen", sagt Jörn Otte, Geschäftsführer der Firma Lennartz, die in der Samtgemeinde Hemmoor insgesamt drei Teststationen betreibt. Weil er die Verordnung und die damit einhergehenden neuen Dokumentationspflichten so kurzfristig nicht rechtssicher habe umsetzen könne, habe er seine Teststationen am Donnerstag für einen Tag geschlossen. "Wir müssen das Online-System umstellen, Tickets einbuchen, Selbstauskünfte erstellen und ein Buchungssystem in Gang bringen", erklärt er die technischen Herausforderungen. Außerdem müsse sein Personal geschult werden. "Die müssen den Menschen Rede und Antwort stehen können", sagt Otte. Denn auch wenn die Vorgaben von der Politik kämen, seien die Teststationen für viele Bürger die erste Anlaufstelle, um verlässliche Informationen zu bekommen. "Das war über Nacht nicht machbar. Ich bitte die Kunden rückwirkend um Verständnis", betont Otte.
Hechthausen Corona-Hotspot
Dass die Tests überhaupt für viele bezahlpflichtig werden, kann Otte angesichts der Corona-Zahlen nicht ganz nachvollziehen. "Wir sind in Hechthausen gerade ein Hotspot, nach dem Schützenfest haben sich ganz viele Menschen infiziert", sagt er.
Positivenquote in Cuxhaven hoch
Das sieht auch sein Kollege Jens Spillner, der die Teststation an der Deichapotheke in Döse betreibt so. "In den letzten Tagen waren etwa 15 Prozent der durchgeführten Tests bei uns positiv, wir hatten noch nie so eine hohe Positivenquote wie jetzt", sagt er. Spillner hatte seine Station am Donnerstag geöffnet und die Dokumentation eingeführt. "Jeder muss sagen, aus welchem Grund er einen Test braucht", so Spillner. Das würde auch von den Kontrollbehörden später geprüft. Für ihn als Teststation-Betreiber sei der Aufwand groß, gleichzeitig verdiene er weniger. "Man fragt sich schon, ob sich der Aufwand bei zwei Euro weniger pro Test, aber zusätzlicher Dokumentation und dem Bezahlvorgang noch lohnt", so Spillner. Er wolle die Tests aber erstmal weiter anbieten.
Teststation Otterndorf bleibt
Das hat auch Ole Hinrichsen, der die Teststation in Otterndorf betreibt, erst einmal vor. "Viele Ärzte testen hier nicht, das Krankenhaus auch nicht, wir wollen das Angebot weiter aufrecht erhalten", so Hinrichsen. Er hatte am Donnerstag ebenfalls geöffnet und sich mit Formularen für eine Selbstauskunft der Kunden beholfen. "Es gibt unglaublich viel Erklärungsbedarf," sagt Hinrichsen. Er ärgert sich vor allem darüber, dass Risikopatienten ab 65 aktuell noch keinen Anspruch auf einen kostenlosen Test haben, es sei denn sie leben im Heim. "Was genau als Nachweis gilt, ist aber alles noch eine Grauzone, da muss dringend in der Verordnung nachgebessert werden", so Hinrichsen. Verständnis für die Kostenpflicht hätten viele Kunden auch nicht mehr. "Es sind schon einige wieder umgekehrt, als sie am Donnerstag gehört haben, dass sie drei Euro zahlen sollen", so Hinrichsen. Landkreis-Sprecherin Kirsten von der Lieth bezeichnete die neue Verordnung als "für alle Seiten unbefriedigend."
Das sind die neuen Regeln
Die Bürgertests sind seit Donnerstag nicht mehr für alle kostenlos.
-Anspruch auf einen kostenlosen Test haben Besucher von Pflege- und medizinischen Einrichtungen und die Behandelten bzw. die Bewohner selbst.
- Pflegende Angehörige
- Kinder unter 5 Jahren
- Schwangere im ersten Trimester
- Chronisch Kranke, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
- Studienteilnehmer: Personen, die aktuell an - Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben.
- Infizierte: Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion in Isolation befinden und sich freitesten lassen wollen.
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Bürgertest für drei Euro
Anspruch auf einen Bürgertest mit einer Eigenbeteiligung von drei Euro haben nach der neuen Verordnung:
- Besucher einer Freizeitveranstaltung, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen.
-Besuch besonders gefährdeter Menschen: Personen, die am gleichen Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahren haben werden, einen Menschen mit Behinderung treffen oder eine Person mit Vorerkrankungen besuchen.
-Menschen mit einer roten Meldung in Corona-Warn-App haben.
Nachweise für kostenlose Corona-Tests
Um kostenlose Tests oder die Eigenbeteiligung zu erhalten, müssen folgende Nachweise erbracht werden:
Kinderpass, Mutterpass, ärztliches Attest über eine chronische Erkrankung im Original. Bei Infektion eines Angehörigen: PCR-Test des Erkrankten und Nachweis über die gleiche Anschrift.