Was der Geflügelpest-Ausbruch in Brunsbüttel für den Kreis Cuxhaven bedeutet
KREIS CUXHAVEN. Erst wurde das Vogelgrippe-Virus in Schleswig-Holstein und Niedersachsen bei Wildvögeln entdeckt. Jetzt trifft es auch einen Gänsemastbetrieb in Brunsbüttel. In die Überwachungszone fällt auch das Cuxland.
Nachdem das Vogelgrippe-Virus des Subtyps H5N1 in Schleswig-Holstein und Niedersachsen bereits in der vergangenen Woche durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bei Wildvögeln bestätigt wurde, ist nun auch ein Geflügelhalter betroffen. In Brunsbüttel ist der Ausbruch der Geflügelpest in einem Gänsemastbetrieb amtlich festgestellt worden.
Bis ins Cuxhaven und nach Stade
Die um den Betrieb eingerichtete Überwachungszone von 10 Kilometern (früher: "Beobachtungsgebiet") reicht bis in die Landkreise Cuxhaven und Stade hinein. Das Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven hat Seuchenbekämpfungsmaßnahmen verfügt. Für Geflügelhalter in Teilen der Bereiche Neuhaus und Geversdorf gelten ab Donnerstag besondere Maßnahmen. Insbesondere gilt für Halter aus diesem Gebiet eine Aufstallpflicht. Das Geflügel des Bestandes muss so gehalten werden, dass das Eindringen von Wildvögeln ausgeschlossen wird. Aus diesen Haltungen dürfen weder lebendes Geflügel noch Geflügelfleisch, andere Geflügelerzeugnisse oder Futtermittel verbracht werden.
Sicherheitsmaßnahmen einhalten
Die Betriebe sind verpflichtet, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Das Veterinäramt empfiehlt auch den Geflügelhaltern im übrigen Landkreis Cuxhaven, unabhängig von der Bestandsgröße, aufmerksam zu sein und auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Es besteht jederzeit die Gefahr, dass das Virus von der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände eingetragen wird.
Auf Tierverluste achten
Bereits im vergangenen Winter und Frühjahr sind im Landkreis mehrere Infektionen bei Wildvögeln, aber auch in Hausgeflügelbeständen festgestellt worden. "Die damit verbundenen Folgen und Einschränkungen haben zu großen Belastungen bei den betroffenen Geflügelhalterinnen und -haltern geführt", berichtet die Leiterin des Veterinäramtes Dr. Isabell Tolmien-Burfeindt und unterstreicht die Bedeutung der Biosicherheitsmaßnahmen. Sie empfiehlt Haltern dringend, besonders auf erhöhte Tierverluste im Bestand oder auf klinische Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, zu achten.
Ansteckung mit Vogelgruppe unwahrscheinlich
"In dem Fall ist eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben und unerlässlich, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen", so die Amtstierärztin. Eine Ansteckung des Menschen mit der zurzeit in Europa beobachteten Vogelgrippe gilt als unwahrscheinlich.