Bei vielen darf ein Kürbis an Halloween nicht fehlen. Genauso wenig wie die verkleideten Kinder, die von Haus zu Haus ziehen. Foto: Amin Weigel
Bei vielen darf ein Kürbis an Halloween nicht fehlen. Genauso wenig wie die verkleideten Kinder, die von Haus zu Haus ziehen. Foto: Amin Weigel
Einhaltung der Corona-Regeln

Halloween im Kreis Cuxhaven: Kinder dürfen von Tür zu Tür ziehen

von Denice May | 27.10.2020

KREIS CUXHAVEN. An Halloween von Tür zu Tür zu pendeln und beim Laternenumzug durch die Straßen ziehen; daran haben Kinder ihre helle Freude. Aber ist das dieses Jahr erlaubt?

Der Herbst ist da. Und mit ihm kommen Feierlichkeiten, die gerade bei Kindern hoch im Kurs stehen. Zum Beispiel am 31. Oktober - denn an diesem Tag ist Halloween. Ein Tag, an dem sich Kinder verkleiden und von Tür zu Tür ziehen, um Süßigkeiten einzusammeln. Oder am 11. November - Martinstag. Gerade die Kleinen ziehen dann mit ihren Laternen durch die Straßen. Aber ist das in Corona-Zeiten alles bedenkenlos möglich?

Die Corona-Pandemie sorgt zwar - wie in fast allen Bereichen - für Einschränkungen, aber unter Einhaltung gewisser Regeln sind Martinsumzüge, Lichterfeste und Laternenumzüge möglich. Auch an Halloween dürfen sich Kinder aus dem Cuxland auf den Weg machen, um "Süßes oder Saures" einzusammeln. "Ein generelles Verbot für Kinder, am Halloween-Abend von Haus zu Haus zu ziehen, ist nicht geplant. Der Landkreis Cuxhaven orientiert sich dabei an den Empfehlungen des Landes Niedersachsen zum Themenbereich Laternenumzüge von Kitas", erklärt Michael Lechlein, Sprecher des Landkreises Cuxhaven.

Feste im Freien möglich

In der Verordnung heißt es, dass Feste im Freien unter Beachtung der Corona-Verordnung zulässig sind. Das bedeutet konkret: Jede Person muss in der Öffentlichkeit und auf Veranstaltungen jeglicher Art einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person einhalten. Von der Regelung ausgenommen sind Personen aus einem Haushalt und Verwandte wie Großeltern, Eltern oder Geschwister. Kann das Abstandsgebot nicht eingehalten werden, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Für Kinder unter 6 Jahren gilt das allerdings nicht.

Alle aktuellen Infos rund um die Entwicklung und Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf die Region rund um Cuxhaven lesen Sie hier.

Auch die Anzahl der Personen, die zusammenkommt, ist in der Corona-Verordnung streng geregelt und in eine Inzidenz-Ampel eingestuft. Aktuell befindet sich der Landkreis Cuxhaven in der gelben Stufe. Das heißt, liegt der Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 Infektionen pro 100 000 Einwohner, dürfen sich maximal 15 Personen im privaten (inner- oder außerhalb der eigenen vier Wände) und maximal 25 Personen im öffentlichen Raum treffen. Steigt die Inzidenz-Zahl über 50, gilt überall eine Zusammenkunft von maximal zehn Personen. Zudem besteht eine Maskenpflicht unter freiem Himmel - sofern der Landkreis Cuxhaven hier eine Verordnung für bestimmte Bereiche erlässt. Der Sprecher des Landkreises fasst zusammen: "Sofern der Weg - beispielsweise eines Laternenlaufs - auf einer Straße erfolgt, für die eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht angeordnet wurde, ist dieses zu beachten."

Aktuelle Lage beobachten

Auf die schöne Tradition der Laternenumzüge muss im Herbst also nicht verzichtet werden. Allerdings ist es wichtig, das aktuelle Infektionsgeschehen im Auge zu behalten. Gegen einen Umzug mit der Familie oder eine Halloween-Tour in einer kleinen Gruppe spricht also erst einmal nichts.

Ob die Süßigkeiten-Ausbeute in diesem Jahr so ausfallen wird wie in vergangenen Jahren, ist zu bezweifeln. Denn viele möchten den Kontakt zu Menschen aus anderen Haushalten meiden und lassen die Tür entsprechend geschlossen - so wie Helga Grutzbalk aus Altenbruch. Die 81-Jährige begrüßt seit etwa 15 Jahren an Halloween zig Kinder. Doch dieses Jahr lässt sie die Tür zu. "Ich habe mich dieses Jahr dagegen entschieden und werde ein Schild an die Tür hängen, auf dem ,Wegen Corona geschlossen' steht."

In Sachen Halloween-Feiern weist Michael Lechlein darauf hin: "Für Halloween-Partys, die nicht draußen stattfinden, gelten ebenfalls die aktuellen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes."

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