Entscheidung vor Verwaltungsgericht

Hochwasserschutz muss das Maß aller Dinge sein

20.10.2017

Dass Hochwasserschutz geringerer Stellenwert als Umweltschutz eingeräumt wurde, erschreckt mich. Zur möglichen Elbvertiefung ein Kommentar von Wiebke Kramp.

Dass Hochwasserschutz offenbar bisher im Gerichtsverfahren um die Elbvertiefung weitaus geringerer Stellenwert als zum Beispiel Umweltschutz eingeräumt wurde, erschreckt mich. Sicherlich ist das Wohlbefinden von Schierlingswasserfenchel wichtig. Für diese vom Aussterben bedrohte Pflanze muss Hamburg als Maßnahmenträger – gerichtlich bereits verordnet – einen Hort der Weiterexistenz schaffen. Richtig so! Was aber ist mit den Menschen, die an der Elbe, von der Elbe und mit der Elbe leben? Angesichts von Gutachten, die eine dauerhafte tidehemmende Wirkung durch die Verfüllung der Medemrinne ausschließen, wird mir ganz unbehaglich.

Was, wenn der Fluss aus dem Ruder läuft, wenn Fließgeschwindigkeit sowie Fluthöhen, Sog und Schwell noch weiter zunehmen? Müssen wir billigend in Kauf nehmen, dass zum Beispiel das Sietland einfach vollläuft und absäuft?

Ich rufe den Bundesverwaltungsrichtern zu, die in Leipzig hoch und trocken nach Aktenlage zu entscheiden haben: Hier bei uns an der Elbmündung ist der Hochwasserschutz überlebensnotwendig, also nicht verhandelbar!

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