Hundeverbot: Diese Schilder hängen seit kurzer Zeit am Deich zwischen Altenbruch und Otterndorf. Foto: Sassen
Hundeverbot: Diese Schilder hängen seit kurzer Zeit am Deich zwischen Altenbruch und Otterndorf. Foto: Sassen
Im Interview

Hundeverbot an den Deichen zwischen Altenbruch und Otterndorf: Deichverband bezieht Stellung

06.04.2021

KREIS CUXHAVEN. Bei der Nachricht über das ausgeweitete Verbot für Hunde an den Deichen zwischen Altenbruch und Otterndorf handelt es sich nicht um einen Aprilscherz. Über die Hintergründe des Verbots sprach Redakteur Thomas Sassen mit dem Geschäftsführer des Hadelner Deichverbandes, Torsten Heitsch.

Herr Heitsch, die Auseinandersetzung zum Thema Hundeverbot am Deich ist nicht neu. Jetzt haben Sie eine neue Regelung beschlossen, die besagt, dass Hunde auch angeleint keinen Zutritt zum Deich haben. Und das Verbot gilt ganzjährig. Warum hat sich der Deichverband zu diesem Schritt entschlossen?

Ein Hundeverbot auf dem Deich bestand schon immer in der Zeit vom 1. April bis 15. November, dieses beinhaltete auch angeleinte Hunde. Neu ist nur die Ausweitung auf das ganze Jahr. Auch während des oben genannten Zeitraums gab es immer wieder Probleme mit ignoranten Hundebesitzern. Hinzu-kommt, dass auch Schafe nach dem 15. November bzw. vor dem 1. April auf dem Deich grasen und uneinsichtige Hundebesitzer darauf bestanden haben ihre Hunde frei laufen zu lassen, da ja kein Verbot bestehe. Der Deichverband hat sich lange mit den Kommunen (Stadt Cuxhaven/ Stadt Otterndorf) beraten und man ist am Ende zu dem Entschluss gekommen, dass nur ein absolutes Hundeverbot dem Deichschutz Rechnung trägt. Nur so können wir auf der anderen Seite den Deich für touristische Zwecke offenhalten. Ansonsten wäre nur eine komplette Abriegelung des Deiches erforderlich geworden, wie es auch viele andere Deichverbände umsetzen.

Gerade für die einheimische Bevölkerung ist der Deich zwischen Altenbrucher Hafen und Otterndorf ein wichtiges Naherholungsgebiet. Folgt man Ihrer Rechtsauffassung, hätte dort niemand etwas zu suchen. Das können die Einheimischen genauso wenig verstehen wie die Gäste. Ist der Deich kein öffentlicher Raum, der der Allgemeinheit zugänglich ist?

Der Weg, um den es hier geht, ist als Treibselräumweg Bestandteil des Deiches. Nach Paragraf 14 Absatz 1 des Niedersächsischen Deichgesetzes ist jede Benutzung des Deiches (Nutzung und Benutzen), außer zum Zweck der Deicherhaltung durch ihren Träger, verboten. Aus dieser Regelung heraus verbietet sich grundsätzlich die Nutzung dieses Weges. Solange eine Nutzung des Deiches die Deichsicherheit oder die Deichunterhaltung aber nicht einschränkt oder gefährdet, wird diese grundsätzlich geduldet.

Warum ist die Beweidung der Gründeiche durch Schafe so wichtig?

Die Deichunterhaltung durch Schafbeweidung ist die wirksamste und wirtschaftlichste Methode die Grasnarbe in einem wehrhaften Zustand zu erhalten. Eine wehrhafte Grasnarbe ist unverzichtbarer Bestandteil eines wirksamen Sturmflutschutzes. Nun ist es leider so, dass Schafe als Fluchttiere schnell in Panik geraten, wenn sie Hunde erblicken. Vor allem trächtige Muttertiere sind dann gefährdet, weil es zu Frühgeburten oder einem Verlammen kommen kann. Sind Hunde dann auch noch nicht angeleint und jagen die Schafe - wie leider in der Vergangenheit auch oft auf unserem Elbdeich geschehen - kann es zu hohen Schäden kommen. Lämmer sind die Haupteinnahmequellen für den Schäfer. Gefährlich sind auch Krankheitserreger im Hundekot für Schafe. Deshalb durften Hunde schon immer unangeleint nicht auf das Deichgelände. Nicht nur der wirtschaftliche Schaden für den Deichschäfer fiel in den letzten Jahren immer höher aus, auch stieg die Zahl der verletzten und verendeten Schafe immer weiter an, sodass hier im Sinne des Küstenschutzes und des Tierwohls der Schafe nicht anders entschieden werden konnte, als die Hunde an diesem Teil des Deiches gänzlich zu untersagen. Es geht ja um den Schutz der Gründeiche, für deren Beweidung Schafe am sinnvollsten sind.

Trotzdem weiden auf einigen Abschnitten Rinder, die immer wieder Schäden an der Grasnarbe anrichten. Warum ist die Rinderbeweidung dennoch erlaubt?

Die Rinderhaltung ist nur unter strengen Auflagen erlaubt. Der Deichverband versucht diese weiter zu reduzieren, jedoch gibt es zwei wesentliche Punkte, die in der Praxis dagegen sprechen. Zum einen stehen dem Deichverband nicht genügend Schafe, bzw. Schäfereibetriebe zur Verfügung, um weitere Deichabschnitte in Schafbeweidung zu übernehmen. Der gewichtigere Grund aber ist, dass sich die Flächen im Privatbesitz befinden und der Deichverband oder auch die Untere Deichbehörde wenig oder keine Handhabe haben, solange der Deich ordnungsgemäß für den sicheren Küstenschutz unterhalten wird.

Für viele Gäste gehört eine Radtour vor dem Deich zum Urlaub dazu. Um den Radfahrern das Leben zu erleichtern, wurden vor Jahren die Tore an den Schafgattern eingebaut. Ist nicht der touristische Nutzen für die Region sehr hoch einzuschätzen? Könnte man nicht Kompromisse schließen, um Tourismus und Schafhaltung miteinander möglich zu machen?

Der Kompromiss ist geschlossen. Denn der Deichverband steht nach wie vor dahinter, dass der Treibselräumweg zwischen Otterndorf und Altenbruch weiterhin mit dem Rad befahrbar ist oder zu Fuß genutzt werden kann, jedoch ist das Mitführen von Hunden grundsätzlich nicht gestattet. Somit ist der Deich frei zugänglich und für jedermann nutzbar, soweit auf die Mitnahme von Hunden verzichtet wird.

Wer müsste für zusätzliche Kosten aufkommen, falls die Schafweideflächen durch zusätzliche Zäune gesichert würden?

Es geht nicht um Kosten, sondern ausschließlich um einen sicheren Küstenschutz.

Das Problem betrifft ja sicherlich auch andere Deichverbände. Wissen Sie wie andere Deichverbände damit umgehen?

Das Problem betrifft viele Deichverbände. Es wird damit unterschiedlich umgegangen. In vielen touristischen Bereichen kann gar keine Schafbeweidung mehr stattfinden und muss daher anderweitig unterhalten (gemäht) werden. In vielen anderen Abschnitten ist jegliches Betreten des Deiches - auch für den Menschen - verboten.

Am Otterndorfer Seenpark gibt es einen eingezäunten Hundespielplatz. Gäbe es Möglichkeiten, einen Deichabschnitt (oder einen anderen Bereich) einzuzäunen und diesen für Hundehalter zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre Tiere dort frei laufen lassen können?

Nein - das ist aus den genannten Gründen auf unseren Deichflächen nicht denkbar.

Auf den Verbotstafeln warnen Sie Hundehalter und drohen mit Bußgeldern. Wer soll das kontrollieren? Ist das überhaupt realistisch?

Wir haben eine Vereinbarung mit den Kommunen getroffen, dass diese bei der Überwachung behilflich sind und Verstöße letztendlich durch die Untere Deichbehörde geahndet werden können. Vielleicht sollte man auch noch mal darauf hinweisen, dass es in den vergangenen Jahren - auch vielleicht wegen der jetzigen Coronalage, zu sehr vielen Auseinandersetzungen am Deich mit Hundebesitzern gekommen ist. Es gab mehrere Polizeieinsätze, bei denen ignorante bzw. uneinsichtige Hundebesitzer des Deiches verwiesen werden mussten. Aus der Erfahrung und den Geschehnissen der letzten Jahre musste nun gehandelt werden. Gäbe es keine ignoranten und uneinsichtigen Hundebesitzer, stünden wir nicht vor dieser Diskussion. Um weiterhin die gewünschte touristische Nutzung des Deiches überhaupt aufrechtzuerhalten, sind nun die jetzigen Schilder am Deich in Abstimmung mit der Stadt Cuxhaven, der Stadt Otterndorf und dem Deichverband aufgestellt worden.

Immer öfter führen Hundebesitzer ihre Vierbeiner in einem Fahrradanhänger mit. Ist das auch verboten?

Das Problem sind nicht nur die freilaufenden Hunde, sondern auch die dort verbleibenden Hinterlassenschaften der Tiere, die immer wieder zu Problemen mit Krankheiten in der Schafherde führen. Auch angeleinte Hunde oder Hunde in Anhängern sorgen für Unruhe in der Schafherde. Deshalb haben wir diese Variante explizit ins Verbot mit aufgenommen. Der Deich ist nicht für die touristische Nutzung erbaut worden, sondern für den Schutz der Menschen, Tiere und des Hab und Gutes hinter dem Deich. Das gerät allzu leicht in Vergessenheit. Daran müssen wir immer wieder erinnern.

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