
Junger Raser fordert Cuxhavener Polizei heraus - "Auto fast als Waffe benutzt"
CUXHAVEN. Ein 21-Jähriger muss längere Zeit auf seinen Führerschein verzichten - auch weil er durch rücksichtslose Fahrweise zusätzlich einen Unfall verursacht hat.
"Man soll Autofahren dürfen, um sich fortzubewegen. Aber ein Kraftfahrzeug ist kein Spielzeug! Sie haben es fast als Waffe benutzt": Deutliche Worte aus dem Munde von Richterin Heike Sievers, die kürzlich einen jungen Raser verurteilte. Der 21-Jährige, dessen Wagen schon länger "polizeibekannt" war, hatte durch seine grob verkehrswidrige Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt.
Einen Polizeiwagen "angehupt"
Zur Debatte stand in der vor dem Amtsgericht geführten Verhandlung außerdem noch ein weiterer Vorfall, eine Verfolgungsjagd mit der Polizei, die der Beschuldigte im Sommer vergangenen Jahres auf der Cuxhavener Papenstraße provoziert hatte. Im Zeugenstand beschrieben eine Polizeikommissarin und der seinerzeit den Streifenwagen lenkende Kollege, wie sie in der Tatnacht auf der Papenstraße Richtung stadteinwärts unterwegs waren. Auf den entgegenkommenden VW des Angeklagten wurden die Beamten aufmerksam, weil dessen Fahrer hupte, kurz bevor er ihre Höhe erreichte. Nachdem weit und breit kein anderes Fahrzeug zu sehen war, schien klar, dass das Signal den beiden Uniformierten galt — gedacht offenbar dazu, deren Aufmerksamkeit zu erregen.
Verfolgungsfahrt über die Papenstraße
Den Beamten entging nicht, dass der Fahrer, kaum dass er den Streifenwagen passiert hatte, abrupt beschleunigte: Das Heck seines Fahrzeugs habe sich dabei sichtbar gesenkt, legte der Beamte vor Gericht dar. Seine Beifahrerin beschrieb, dass es kaum möglich gewesen war, den Raser einzuholen. 150 km/h erreichte das Einsatzfahrzeug auf der Papenstraße, trotzdem entschwand der VW noch vor dem Autobahnkreisel dem Blickfeld der Uniformierten und konnte erst auf der A 27 bei Nordholz gestoppt werden. Als "verbotenes Kraftfahrzeugrennen" wertet der Gesetzgeber das Verhalten des jungen Verkehrsrowdys, der nach Auffassung der Richterin unmöglich (wie selbst behauptet) mit nur "70 oder 80 Stundenkilometern" unterwegs gewesen sein kann.
Fake-Blaulicht: Beschuldigter spielte selbst Polizei
Dass der junge Mann am Dienstag zudem wegen Straßenverkehrsgefährdung, gefährlicher Körperverletzung und Amtsanmaßung verurteilt wurde, hängt mit dem eingangs erwähnten Unfall zusammen. Zuvor war der damals 20-Jährige trotz Überholverbot mehrfach ausgeschert und hatte offenbar ein Fake-Blaulicht eingesetzt, um sich freie Bahn zu verschaffen. Um die geistige Reife des Beschuldigten ging es am Ende der Verhandlung; Sievers entschied unter diesem Gesichtspunkt, dass der in beruflicher Hinsicht noch nicht flügge gewordene Verkehrsrowdy erst nach eineinhalb Jahren die Möglichkeit erhalten darf, seinen Führerschein zurückzuerlangen. Die weiteren Sanktionen hielten sich, dem Jugendstrafrecht folgend, in Grenzen: Der Cuxhavener muss eine Therapie und einen Verkehrskurs absolvieren, er erhielt zudem eine Arbeitsauflage in Höhe von 40 Stunden.