
Cuxhaven: Kinderpornografie auf dem Handy und PC
CUXHAVEN. Die gute alte Postzustellung macht zuweilen auch den Gerichten das Leben schwer. Das war in einem Prozess am Amtsgericht Cuxhaven zu erleben.
Am zurückliegenden Mittwoch sah sich Richter Stefan Redlin in der misslichen Situation, dass eine dringend erwartete Akte noch immer nicht den Weg vom Landgericht in Stade nach Cuxhaven gefunden hatte.
Der Strafrichter hatte den aktuellen Prozess deshalb soeben um zwei Wochen verschoben - der Angeklagte und sein Strafverteidiger hatten bereits den Gerichtssaal verlassen -, da betrat Richterin Heike Sievers in wehender Robe den Saal und überreichte ihrem Kollegen Redlin die erwarteten Unterlagen. Dank der fixen Gerichtsprotokollantin, die die Verfahrensteilnehmer noch im Treppenhaus antraf, konnte der Prozess dann doch noch wie geplant verhandelt werden.
Staatsanwältin Uta Hanfeld-Kellermann warf einem 27-jährigen Cuxhavener vor, kinderpornografische Schriften via Internet verbreitet zu haben. Der junge Mann, der von Rechtsanwalt Reinhard Platzbecker vertreten wurde, gab freimütig Auskunft. So wurde er nach eigenen Angaben im Mai vergangenen Jahres, als er sich mit Kollegen auf Montage auf dem Nato-Stützpunkt in Geilenkirchen befand, von der dortigen Nato-Polizei festgesetzt. "Die haben mich dort behandelt wie einen Schwerverbrecher. Ich wurde an die Wand gestellt und untersucht. Es war wie im Fernsehen", erinnerte sich der 27-Jährige. Dem Cuxhavener wurden später Handy und PC abgenommen. Er wurde des Stützpunktes verwiesen. Wenig später wurde ihm von seinem damaligen Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen.
Richter Stefan Redlin hielt dem Angeklagten zugute, dass er schon zu diesem frühen Zeitpunkt mit den Nato-Ermittlern vollends kooperiert habe. "Sie haben bereitwillig alle ihre Pin-Nummern preisgegeben, sodass die Ermittler schnell Zugang zu allen Dateien auf ihren mobilen Geräten erhielten. Das ist in solchen Fällen ganz und gar nicht selbstverständlich", erklärte Redlin, der sich zu Beginn seiner juristischen Laufbahn bei der Staatsanwaltschaft in Hannover elf Monate lang intensiv mit Sexualdelikten und Kinderpornografie beschäftigt hatte.
Entsprechend zügig gestaltete sich die Beweisaufnahme. Der Angeklagte räumte ein, regelmäßig im Netz pornografische Seiten aufgerufen zu haben. "Ich habe nie gezielt nach Kinderbildern gesucht. Wenn man im Netz auf pornografischen Seiten unterwegs ist, dann ploppen manchmal solche Bilder auf", sagte der Angeklagte, der keine pornografischen Bilder von Kindern weitergeleitet haben will.
Auf den Speichern seines Handys und PCs befanden sich insgesamt relevante 1091 Dateien. Richter Redlin schaute nochmals einige Dateien durch und bemerkte, dass viele der Bilder im Grenzbereich anzusiedeln seien. Trotzdem seien etliche Fotos "eindeutig kinderpornografischer Natur". Da sich die Anzahl der Fotos im "unteren Bereich" befand, wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt.