Ist der Corona-Test positiv und eine Infektion mit der Virusvariante Omikron nachgewiesen, müssen künftig auch Genesene und Geimpfte 14 Tage in Quarantäne. Foto: Zacharie Scheurer/dpa
Ist der Corona-Test positiv und eine Infektion mit der Virusvariante Omikron nachgewiesen, müssen künftig auch Genesene und Geimpfte 14 Tage in Quarantäne. Foto: Zacharie Scheurer/dpa
Neue Virusvariante

Kreis Cuxhaven: Bei Omikron-Infektion muss jetzt jeder in Quarantäne

von Redaktion | 21.12.2021

KREIS CUXHAVEN. Alle Personen, die mit einer mit der Omikron-Variante infizierten Person in engem Kontakt gestanden haben, müssen eine 14-tägige Quarantäne einhalte, das teilt der Landkreis in seinem aktuellen Lagebericht mit. 

Alle Personen, die mit einer mit der Omikron-Variante infizierten Person in engem Kontakt gestanden haben, müssen eine 14-tägige Quarantäne einhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie vollständig geimpft oder genesen sind und selbst dann, wenn bereits eine Auffrischungsimpfung erfolgt ist. Eine direkte Aufforderung durch das Gesundheitsamt ist dafür nicht erforderlich. Vielmehr ergibt sich diese Pflicht schon aus der Niedersächsischen Absonderungsverordnung.

Geimpfte und Genesene müssen bei Omikron-Infektion in Quarantäne

Während sich zu Beginn der Pandemie enge Kontaktpersonen von Infizierten regelmäßig auch in Quarantäne begeben mussten, haben wir uns inzwischen fast daran gewöhnt, dass geimpfte und genesene Personen von dieser Pflicht ausgenommen werden. Diese allgemeine Annahme ist allerdings trügerisch, denn sie gilt nur, wenn die infizierte Person nicht mit einer besorgniserregenden Virusvariante (VOC) infiziert ist.

Alle aktuellen Infos rund um die Entwicklung und Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf die Region rund um Cuxhaven lesen Sie hier.

Umgang mit Kontaktpersonen strenger

Über viele Wochen sind solche Varianten nicht aufgetreten, nun ist aber auch im Landkreis Cuxhaven als "Omikron" bezeichnete und als besorgniserregend eingestufte Virusvariante bereits aufgetreten. In diesen Fällen ist auch der Umgang mit Kontaktpersonen strenger. Alle Personen, die mit einer mit dieser Variante infizierten Person in engem Kontakt gestanden haben, müssen daher unabhängig von ihrem Impfstatus eine 14-tägige Quarantäne einhalten.

Nicht auf das Gesundheitsamt warten

Wichtig ist, hier nicht auf die Aufforderung des Gesundheitsamtes zu warten, sondern sich sofort abzusondern. Insbesondere bei hohem Fallaufkommen kann es vorkommen, dass eine Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes nicht zeitnah oder auch gar nicht erfolgen kann. Eine Verpflichtung zur Absonderung besteht dennoch, sobald Sie darüber informiert sind, dass dieser Kontakt bestanden hat - zum Beispiel, weil eine betroffene Person sie angerufen hat.

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